Kantone

Neuausrichtung der polizeilichen Grundausbildung

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Glarus)

Ab Herbst 2019 dauert die polizeiliche Grundausbildung in der ganzen Schweiz zwei Jahre.

Das erste Jahr an einem der sechs regionalen Ausbildungszentren endet mit der Absolvierung der schweizweit einheitlichen Prüfung der Einsatzfähigkeit. Im zweiten Jahr wenden die angehenden Polizistinnen und Polizisten das Gelernte in den jeweiligen Korps praktisch an und schliessen die Ausbildung mit der eidgenössischen Berufsprüfung ab. Diese Neuerungen sind das Ergebnis des "Bildungspolitischen Gesamtkonzepts (BGK) 2020", das von der KKPKS in Übereinstimmung mit der KKJPD verabschiedet wurde.

Positive Bilanz nach Projektabschluss

Hinter dem Begriff "Bildungspolitisches Gesamtkonzept (BGK) 2020" steht der Entscheid der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die polizeiliche Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln und den Anforderungen an eine kompetenz- und praxisorientierte Ausgestaltung anzupassen. Nach dreijähriger Projektphase wird diese nun mit der Genehmigung durch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die KKJPD abgeschlossen und das Projekt zur Umsetzung freigegeben.

Reto Habermacher, Direktor des Schweizerischen PolizeiInstituts (SPI) und Gesamtprojektleiter, zieht eine positive Bilanz: "Die Grundlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern erarbeitet. Sie garantieren eine zeitgemässe, kompetenzorientierte Grundausbildung der künftigen Polizistinnen und Polizisten, ohne dabei die regionalen Besonderheiten ausser Acht zu lassen."

Einheitliche Prüfung der Einsatzfähigkeit

Die erste Ausbildungsphase in den regionalen Ausbildungszentren wird mit der einheitlichen Prüfung der Einsatzfähigkeit abgeschlossen. Wer diese erfolgreich absolviert hat, kann die zweite Ausbildungsphase im eigenen Korps antreten. Die Prüfung der Einsatzfähigkeit entspricht im Grundsatz der heutigen Berufsprüfung im einjährigen System. Neu ist insbesondere, dass sich die Absolventinnen und Absolventen in einem mündlichen Prüfungsteil auch über Werte, Normen und Einstellungen auszuweisen haben. Zudem ist die Prüfung schweizweit einheitlich.

Einheitliche Praxisinstrumente in der zweiten Ausbildungsphase

Die zweite Ausbildungsphase dient der weiteren praktischen Vertiefung des angeeigneten Wissens und Könnens. Im Zentrum steht dabei die Bearbeitung von praktischen Fällen. Mit der Unterstützung von Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern, Mentorinnen und Mentoren erstellen die Auszubildenden anhand von einheitlichen Instrumenten ein Portfolio, das als Basis für die Berufsprüfung dient. Die praktischen Fälle entsprechen den Anforderungen des jeweiligen Korps. Mit dem Verfassen eines Berichtes und einem Expertengespräch anlässlich der Berufsprüfung wird die zweijährige Grundausbildung abgeschlossen.

Von der Projektierungs- zur Umsetzungsphase

Mit dem Abschluss der Projektphase hat die Phase der Umsetzung begonnen. In dieser geht es darum, die einzelnen Elemente im Detail auszuarbeiten, die Stakeholder umfassend zu informieren und für die Übernahme der teils neuen Aufgaben vorzubereiten. Alle diese Tätigkeiten sind in Bearbeitung, so dass der erste Lehrgang nach neuem Modell plangemäss im Herbst 2019 starten kann. Die erste Prüfung der Einsatzfähigkeit wird entsprechend im Herbst 2020 und die erste neue Berufsprüfung im Herbst 2021 durchgeführt werden.

Überprüfung der Weiterbildung und einheitliche Zertifizierung

Das BGK 2020 umfasst neben der polizeilichen Grundausbildung noch zwei weitere Elemente: Zum einen wird das Angebot an polizeilicher Weiterbildung einer gründlichen Prüfung unterzogen, zum anderen wurde für die Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten ein modulares Zertifizierungssystem entwickelt, das seit Herbst 2018 umgesetzt wird.