Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 123 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt (Baustellenbereich) sind 60 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der Lenker, ein 21-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis abgeben.
Ausserdem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.