Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 143 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der Lenker, ein 30-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis abgeben.
Ausserdem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt