Zug

Kontrollen im Kanton Zug – Mit Musik im Ohr und viel zu schnell unterwegs

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Am Wochenende wurde ein Motorradfahrer gestoppt, der innerorts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten hat. Zudem war sein Zweirad nicht vorschriftsgemäss ausgerüstet. Weiter wurde auch ein Autofahrer angehalten, der auf der Autobahn zu schnell unterwegs war.

Am vergangenen Samstagnachmittag (21. November 2020), ca. 15:30 Uhr, wurde eine zivile Polizeipatrouille auf der Hauptstrasse, ausgangs Menzingen in Fahrtrichtung Edlibach, von einem Motorradfahrer überholt. Der Zweiradlenker beschleunigte stark und fuhr innerorts mit hohem Tempo weiter. Die Nachfahrmessung ergab eine Netto-Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h. Die auf diesem Abschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Weiter hat der 22-jährige Lenker während der Fahrt mehrfach die Lenkvorrichtung losgelassen und reagierte weder auf die Frontmatrix «Stopp Polizei» noch auf die polizeilichen Sondersignale wie Blaulicht und Wechselklanghorn. Erst kurz vor der Lorzentobelbrücke bemerkte der Motorradfahrer die Polizei und hielt an. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der 22-Jährige während der Fahrt Musik hörte und dadurch abgelenkt war. Zudem war sein Motorrad nicht vorschriftsgemäss ausgerüstet, der Rückspiegel war defekt und hinten fehlten beide Blinker sowie der gesetzlich vorgeschriebene Rückstrahler.

Der Führerausweis wurde dem fehlbaren Lenker vor Ort abgenommen. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Ebenfalls gestoppt wurde am Donnerstag (19. November 2020), ca. 11:15 Uhr, ein Autofahrer, der zu schnell auf der Autobahn A4 in Fahrtrichtung Zug unterwegs war. Der 37-jährige Lenker missachtete beim Autobahnanschluss Lindencham die wegen eines Unfalls signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h deutlich. Die Nachfahrmessung durch eine zivile Polizeipatrouille ergab eine Netto-Geschwindigkeit von 139 km/h.

Der Autofahrer wurde schliesslich in Baar gestoppt und kontrolliert. Er muss sich für sein Fehlverhalten ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.