Nordrhein-Westfalen

[Update] Köln – Räuberduo schlägt mit Bierflasche nach Büdcheninhaber – Täter gefasst

Bilder der beiden Tatverdächtigen
Bilder der beiden Tatverdächtigen (Bildquelle: Polizei Köln)

Erfolgreich ist eine Öffentlichkeitsfahndung des Kölner Kriminalkommissariats 14 von Freitag (19. Juni) verlaufen: Mit Fotos aus der Überwachungskamera eines Kiosks an der Weidengasse im Eigelsteinviertel hatten die Raubermittler nach zwei bis dahin Unbekannten (30, 33) gesucht.

Den Männern wird zur Last gelegt, am 9. Mai im Zusammenhang mit dem Raub mehrerer Bierflaschen brachial auf den geschädigten Büdcheninhaber (41) losgegangen zu sein. In Begleitung eines Rechtsanwalts stellten sich die beiden abgebildeten Kölner mit deutsch-kroatischer Staatsangehörigkeit am Montagabend (22. Juni) auf der Kriminalwache im Polizeipräsidium. Auf Tatvorhalt machten die Männer von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie lassen sich anwaltlich vertreten. Die Ermittlungen des KK 14 wegen des Verdachts des Raubes dauern an .

Ursprungsmeldung

Am späten Samstagabend (9. Mai) haben zwei bislang unbekannte, von Zeugen als "circa 1,80 Meter große, mutmaßliche Osteuropäer" Beschriebene einen Kiosk-Inhaber (41) im Kölner Eigelsteinviertel überfallen.

Nach dem Raub an der Weidengasse flüchtete das Duo mit mehreren erbeuteten Bierflaschen auf Fahrrädern in Richtung Hansaring. Die Kripo Köln sucht Zeugen. Gegen 21.40 Uhr hatten die Verdächtigen das Büdchen betreten und sich zielstrebig zu den Getränkekühlschränken begeben. Seiner Aufforderung, die aktuell aufgrund der Pandemie vorgeschriebenen Masken aufzuziehen, seien die Männer jedoch nicht nachgekommen, gab der 41-Jährige anschließend gegenüber den alarmierten Polizisten an.

Kurz darauf seien die Unbekannten "verbal ausgerastet" und auf den Kölner losgegangen. Vor einem Hieb mit einer Bierflasche habe er sich wegducken können. Die Angreifer hätten ihn gezielt mit Faustschlägen traktiert und seien anschließend mit mehreren in einem Rucksack verstauten Bierflaschen geflüchtet, so der leicht verletzte Anzeigenerstatter weiter.