Kiel - Die Bundespolizei ist ab sofort mit Bodycams ausgerüstet

(Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Kiel)

Ab Montag, dem 02.03.2020 steht den Bundespolizisten in der Landeshauptstadt Schleswig-Holstein eine neue Technik zur Verfügung. Die Bundespolizeiinspektion Kiel startet die Nutzung der Bodycam im regulären Dienstbetrieb. In Kiel, Lübeck und Puttgarden können nun vermehrt Beamte diese Technik nutzen. Insgesamt wurden 18 Geräte ausgeliefert.

Body-Cams, oder deutsch Körperkamera, sind sichtbar getragene Videokameras von Polizisten. Die Technik wird bereits durch andere Polizeibehörden genutzt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Einsatztechnik sind dabei durchweg positiv.

Seit 2017 wird das Digitalfunkzubehör Si500 der Firma Motorola, die sogenannte Bodycam, bei der Bundespolizei - nach erfolgter Erprobung und Eignungsprüfung - sukzessive eingeführt. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei erhalten damit ein Führungs- und Einsatzmittel, dessen Einsatz und Anwendung mit einer gesonderten gesetzlichen Grundlage, dem § 27 a Bundespolizeigesetz, geregelt wird. Das hauptsächliche Einsatzspektrum der Bodycam ist der Kontroll- und Streifendienst der Bundespolizei. Die bisherigen Erfahrungen der eingesetzten Beamteninnen unterstreichen die deeskalierende Wirkung der Bodycam. Im Einsatz dient das körpernah getragene Kamerasystem damit vorrangig der Verbesserung der Eigensicherung der Beamteninnen sowie präventiven Einsatzzwecken. Darüber hinaus unterstützt es eine optimierte Beweisführung und dient somit der qualifizierten Strafverfolgung.

Dazu der stellvertretende Inspektionsleiter, Herr Erster Polizeihauptkommissar Sven-Lars Marienfeld: "Ich freue mich, dass diese moderne Technik jetzt auch bei uns eingesetzt wird und zu mehr Sicherheit bei den Kieler Bürgerinnen und Bürgern sowie meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beiträgt."

Die Einweisung und Schulung der Einsatzkräfte am Gerät ist ein elementarer Bestandteil für den handhabungs-/ rechtssicheren und somit verantwortungsvollen Umgang mit dem Einsatzmittel. Der Einsatz der Bodycam wird in jedem Fall angekündigt. Das Tragen der Bodycam ist grundsätzlich freigestellt, kann aber zu bestimmten Großeinsätzen angeordnet werden.

Die aufgezeichneten Daten werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Es sei denn, die Aufnahmen werden für Ermittlungsverfahren benötigt, dann kann eine gesonderte Kennzeichnung im zentralen Datenspeicher erfolgen, die eine Löschung verhindert.

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Die Speicherung und Verarbeitung der Bodycam-Daten erfüllen die nationalen und europäischen Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Das Projekt, das eng mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt wurde, belegt, dass die Nutzung moderner Technologie mit einschlägigen Schutzvorschriften in Einklang gebracht werden kann.

"Da gewalttätige Aktionen gegen Bundespolizisten in den letzten Jahren zugenommen haben, erhoffe ich mir, dass der Einsatz der Bodycam zu einem Rückgang dieser Taten und zum Schutz meiner Mitarbeiter beiträgt", so der stellvertretende Inspektionsleiter.