Zürich

Kanton Zürich Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!

Stopp Gewalt gegen Frauen.
Stopp Gewalt gegen Frauen. (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Gewalt gegen Frauen und vor allem häusliche Gewalt sind auch im Kanton Zürich ein verbreitetes Phänomen. Polizeikräfte rücken durchschnittlich 15-mal pro Tag wegen familiärer Streitereien oder häuslicher Gewalt aus. 2019 wurden rund 1'100 Schutzmassnahmen gemäss dem Gewaltschutzgesetz verfügt, zehn Menschen verloren sogar ihr Leben. Die Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Opferhilfe des Kantons Zürich lancieren deshalb die gemeinsame Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!».

Die Prävention hat im Kanton Zürich seit mehreren Jahren einen hohen Stellenwert. Für die Legislaturperiode 2019–2022 hat der Regierungsrat unter anderem «Gewalt gegen Frauen» als Schwerpunktthema festgelegt.

Die Behörden und viele Institutionen haben grosse Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt unternommen. Ein umfassendes Kantonales Bedrohungsmanagement (www.kbm.zh.ch) wurde auf Anfang 2015 eingeführt und dadurch die behörden- und fachstellenübergreifende Zusammenarbeit massgeblich verbessert. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft arbeiten eng mit allen Partnerorganisationen zusammen. Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene wurden weiter ausgebaut, Online-Beratungen eingeführt und die finanzielle Situation der Frauenhäuser verbessert. Dennoch ist es eine traurige Tatsache, dass vor allem im Bereich der häuslichen Gewalt stetig hohe Fallzahlen zu verzeichnen sind.

Die Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!» hat zum Ziel, durch Information und Sensibilisierung über die verschiedenen Gewaltformen das Bewusstsein in der Gesellschaft weiter zu fördern, dass Gewalt nicht akzeptabel ist und strafrechtlich verfolgt wird. Die Kampagne soll Personen, die selbst von Gewalt betroffen sind, aber auch Dritte, die von Gewaltvorfällen wissen, zu Anzeigeerstattungen ermutigen. Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern wird zudem die Übersicht und der Zugang zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten sowie zur Polizei vereinfacht. Als Kernstück der Kampagne gilt die aktuell aufgeschaltete Website www.stopp-gewalt-gegen-frauen.ch. Ein interaktiver Film sowie Botschaften auf Social-Media-Kanälen sollen mithelfen, gefährliche Entwicklungen zu stoppen und Gewalteskalationen zu verhindern.

Bundesgesetz zum Schutz gewaltbetroffener Personen

Praktisch gleichzeitig mit der Lancierung der Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!» im Kanton Zürich ist Anfang Juli 2020 das neue Bundesgesetz zum Schutz gewaltbetroffener Personen in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz soll die Durchführung eines Strafverfahrens nicht mehr ausschliesslich vom Willen des Opfers abhängen, sondern die Verantwortung liegt verstärkt bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss beim Entscheid, ob ein Strafverfahren weiterzuführen ist, neben der Erklärung des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft muss Desinteresseerklärungen von Opfern hinterfragen und vor der Sistierung oder Einstellung des Verfahrens prüfen, ob sich die Situation des Opfers tatsächlich stabilisiert und verbessert hat.

Zudem werden mit der Gesetzesänderung bei Ausführungs- und Wiederholungsgefahr vermehrt Ersatzmassnahmen wie Kontakt- und Rayonverbote, Suchtberatungen oder insbesondere Lernprogramme anzuordnen sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) angebotenen Lernprogramme einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung von Gewalt in Paarbeziehungen leisten können. Damit soll die beschuldigte Person verpflichtet werden, sich mit dem eigenen Verhalten und dem Umgang mit Gewalt auseinanderzusetzen. Wiederholungstaten sollen vermieden und Opfer künftig besser geschützt sein. Absolviert die beschuldigte Person das Lernprogramm erfolgreich, kann dies ein Grund sein, das Strafverfahren einzustellen.

Das neue Bundesgesetz zum Schutz gewaltbetroffener Personen führt nicht nur zu veränderten Abläufen im Strafverfahren, es hat auch eine Anpassung in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schnittstellenpartnern in der Strafverfolgung (Staatsanwaltschaft, Polizei, JuWe) zur Folge. Diese Partner haben sich in den letzten Monaten gemeinsam auf die gesetzlichen Anpassungen vorbereitet, ihre Abläufe angepasst und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult.