Zug

Kanton Zug – Fahrfähigkeit an der Fasnacht bei über 96 Prozent

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Auch während der diesjährigen Fasnachtszeit führten die Zentralschweizer Polizeikorps gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrfähigkeit durch. Von den über 4'300 kontrollierten Fahrzeuglenkern waren 151 nicht fahrfähig und werden zur Anzeige gebracht.

Während der Fasnacht 2020 verzeichneten die Zentralschweizer Polizeikorps bei insgesamt 151 Verkehrsteilnehmern eine Fahrunfähigkeit. Bei den Fahrzeuglenkenden, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, wie z.B. Chauffeure im berufsmässigen Personentransport, wurde eine Zunahme verzeichnet. Setzten sich 2019 insgesamt 13 Personen mit einem Alkoholwert von 0.05mg/l oder mehr ans Steuer, waren es dieses Jahr 19.

Bei 29 Männern und 3 Frauen wurde ein Alkoholwert zwischen 0.25 bis 0.39 mg/l gemessen (Vorjahr 25). Eine qualifizierte Alkoholkonzentration von 0.4mg/l oder mehr wiesen insgesamt 60 Personen auf, was im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls eine leichte Zunahme von 4 Personen bedeutet. Unter Drogeneinfluss lenkten 30 Männer und 2 Frauen ein Fahrzeug (Vorjahr insgesamt 36). Die Fahrfähigkeit wegen Medikamenteneinnahme war bei 3 Personen nicht gegeben (Vorjahr 2) und 5 Fahrzeuglenker waren in übermüdetem Zustand unterwegs (Vorjahr 4).

Der Führerausweise musste bei insgesamt 56 Männern (Vorjahr 81) und 6 Frauen (Vorjahr 2) von der Polizei auf der Stelle abgenommen werden. Eine Weiterfahrt wurde bei 82 Männern und 4 Frauen verhindert (Vorjahr insgesamt 78).