Zug

Kanton ZG - Polizei stoppt mehrere Iglufahrer

(Bildquelle: Zuger Polizei)

Viele kennen die Situation: Man hat es eilig und will möglichst schnell mit dem Fahrzeug von A nach B fahren, doch der Wagen ist von Schnee und Eis bedeckt. Rasch ein Guckloch in die Frontscheibe kratzen und los geht die Fahrt. Doch das reicht nicht.

In den letzten Tagen und Nächten waren die Temperaturen teilweise unter dem Gefrierpunkt und die Polizei musste mehrere Fahrzeuglenkende stoppen, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Während einer der fehlbaren Lenker nur die halbe Frontscheibe freigekratzt hatte, fuhren andere mit vereisten Seitenscheiben oder schneebedeckten Seitenspiegeln. Dadurch war ihre Sicht stark eingeschränkt.

"Iglufahrer" gefährden sich und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger und Velofahrer. Lenkende, die so unterwegs sind, werden verzeigt und müssen mit einem Ausweisentzug rechnen. Auch droht ihnen eine hohe Busse.

Frühsport für den richtigen Durchblick - Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreien

Auch wenn das Scheibenkratzen bei Minustemperaturen unangenehm sein kann; nehmen Sie sich die Zeit dafür! Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach Ihres Autos oder Ihres Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien.

Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden, damit auch während den Wintermonaten nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Unfälle verhindert werden können.

Frontscheibe nur halbseitig freigekratzt.
Frontscheibe nur halbseitig freigekratzt. (Bildquelle: Zuger Polizei)