Wallis

Kanton VS - Vorschussbetrug – Lassen Sie sich nicht ködern

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

In letzter Zeit sind der Kantonspolizei wieder Fälle von betrügerischen Kreditangeboten im Internet angezeigt worden. Diese Kriminalitätsform fällt unter den Sammelbegriff des Vorschussbetruges.

Die Betrüger locken dabei Interessenten mit attraktiven Kreditangeboten im Internet bzw. auf den sozialen Netzwerken an. Die Auszahlung des Geldes wird jedoch an eine Vorauszahlung geknüpft, welche die Täterschaft mit anfallenden Gebühren begründet. Trotz Bezahlung der eingeforderten Summe, wird der Kredit nie ausbezahlt.

Als Vorschussbetrug wird grundsätzlich jede Form eines Betrugs bezeichnet, bei der eine Anzahlung geleistet werden muss, um eine Geldsumme, ein Produkt oder aber eine Dienstleistung zu erhalten.

Die Problematik beim Vorschussbetrug besteht darin, dass sich die Tricks der Betrüger permanent ändern. Daher ist es schwierig, den Überblick über alle Betrugsformen zu behalten. Zudem nutzen Vorschussbetrüger oft die Namen von bekannten und seriösen Firmen und versuchen dadurch, die Betroffenen zu verwirren und an persönliche Informationen zu gelangen.

Im Zusammenhang mit dem Vorschussbetrug darf ein Aspekt nicht ausser Acht gelassen werden: Hätten sich die Geschädigten mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit vor dem Betrug schützen oder ihren Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht vermeiden können, dann liegt im Sinne des Strafgesetzbuches kein Betrug vor. Dem Betrüger kann in diesem Fall keine Arglist vorgeworfen werden.