Schaffhausen

Kanton SH - Nachschiesskurs als letzte Gelegenheit

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Symbolbild (Bildquelle: Tobias Zierof (CC BY-SA 2.0) - (Symbolbild))

Bis Dienstag (16.10.2018) haben rund 150 Armeeangehörige aus dem Kanton Schaffhausen ihre ausserdienstliche Schiesspflicht 2018 noch nicht erfüllt. Letzte Gelegenheit diese ausserdienstliche Schiesspflicht 2018 noch zu erfüllen ist am Samstag (20.10.2018).

Rund 150 Armeeangehörige aus dem Kanton Schaffhausen haben bis am Dienstag (16.10.2018) ihre ausserdienstliche Schiesspflicht für das Jahr 2018 noch nicht erfüllt. Alle im Kanton Schaffhausen wohnhaften Schiesspflichtigen, welche die Schiesspflicht bis zum 31. August 2018 nicht erfüllt haben, müssen den Nachschiesskurs absolvieren. Dieser findet diesen Samstag (20.10.2018) in Frauenfeld statt. Wer dem Aufgebot zum Nachschiesskurs nicht Folge leistet, macht sich strafbar. Entsprechend hat eine Nichterfüllung ein militärisches Disziplinarstrafverfahren zur Folge.

*Die Teilnehmer des Nachschiesskurses unterstehen dem Militärstrafgesetz (inkl. Hin- und Rückreise). *

  • Einrücken: 20. Oktober 2018, 13.30 Uhr, (Standblattausgabe von 13.00 - 16.00 Uhr) Schiessplatz Schollenholz, Frauenfeld TG
  • Entlassung: Gleichentags, ca. 16.30 Uhr, Frauenfeld TG
  • Ausrüstung: Persönliche Waffe, Gewehrputzzeug, persönlicher Gehörschutz, Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis sowie ein amtlicher Ausweis
  • Tenue: Zweckmässige Zivilkleidung