Luzern

Kanton Luzern - 45% der getesteten Betriebe verkauften alkoholische Getränke an Jugendliche

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Mediengestalter (CC0))

Im vergangenen Jahr 2018 wurden im Kanton Luzern erneut Alkoholtestkäufe durchgeführt. Von den 62 getesteten Betrieben haben bei der ersten Kontrolle deren 28 alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Bei der Nachkontrolle haben erneut 6 Betriebe Alkohol an Jugendliche verkauft. Diese Betriebe wurden verwarnt. Bei den getesteten Festwirtschaften fiel die Bilanz noch schlechter aus. Bei 32 Alkoholtestkäufen erhielten 22 Jugendliche alkoholische Getränke.

Restaurationsbetriebe und Detailhandel

Letztes Jahr wurden im Auftrag der Luzerner Polizei 21 Restaurationsbetriebe und 41 Verkaufsgeschäfte getestet. Dabei haben bei diesen zufällig ausgewählten Betrieben Jugendliche, die durch Fachpersonen begleitet wurden, versucht, alkoholische Getränke zu erwerben. Die Begleitpersonen erteilten dem getesteten Personal unmittelbar nach den Testkäufen eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss wurden alle kontrollierten Betriebe schriftlich vom Fachbereich Gastgewerbe und Gewerbepolizei über den erfolgten Alkoholtestkauf orientiert. Die Bilanz zeigt, dass 45 Prozent der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Restaurationsbetrieben verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei zwei Dritteln.

Nachkontrolle

Bei 25 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen wiederum 6 Betriebe gegen das Gesetz (24 Prozent). Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Festwirtschaften

Bei 32 Festwirtschaften wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 22 Orten bekamen die Jugendlichen illegal alkoholische Getränke. Dies entspricht 69 Prozent. Die verantwortlichen Personen der Anlässe wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung künftiger Festanlässe rechnen.

Weitere Alkoholtestkäufe im Jahr 2019

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig. Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich für die Verkaufspraxis. Aufgrund der hohen Durchfallquote muss der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert werden. Dazu gehören strikte Ausweiskontrollen.

Herausforderung Jugendschutz

Aufgrund des Jugendschutzes dürfen weder alkoholische Getränke an unter 16-Jährige noch Spirituosen oder Alcopops an unter 18-Jährige verkauft werden. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen klar sind, ist die Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen für das Verkaufspersonal oft eine Herausforderung. Die Ergebnisse bei den durchgeführten Testkäufe zeigen, dass insbesondere bei Festanlässen Handlungsbedarf besteht. Hauptgrund dafür ist, dass an Festivals, Fasnachtsanlässen, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen häufig ein Grossteil des Personals temporär angestellt ist und über wenig Erfahrung bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Online-Schulung jalk.ch

Wie können Organisatoren freiwillige Mitarbeitende einer Grossveranstaltung schnell und kostengünstig im Bereich Jugendschutz und Alkoholausschank schulen? Auf der Website www.jalk.ch kann kostenlos eine Online-Schulung absolviert werden. Da die gesetzlichen Grundlagen im Bereich Jugendschutz und Alkohol nicht überall gleich sind, gib es für jeden Kanton eine individuelle Schulung. Sie kann aktuell in drei Sprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) absolviert werden. Die Schulung dauert ca. 30 Minuten und gliedert sich in vier Teile:

  • Informationen zu Jugendschutz und Alkoholkonsum bei Jugendlichen
  • Geltende gesetzliche Grundlagen auf nationaler und kantonaler Ebene
  • Praxisbeispiele, um das theoretische Wissen anzuwenden
  • Lerntest mit 15 Fragen (zur Erlangung des Schulungsnachweises)

Die Plattform bietet dem Verkaufs- und Servicepersonal neben grundlegenden Informationen zum Thema Jugendschutz und Alkohol die Möglichkeit, einen personalisierten Schulungsnachweis zu erlangen. Dieser kann ausgedruckt oder in elektronischer Form an die Verkaufsstellenleitung oder an das Fest-OK weitergeleitet werden.

Verkaufspersonal regelmässig sensibilisieren Nicht nur für Festveranstalter ist die Online-Schulung jalk.ch eine Unterstützung. Auch das Verkaufspersonal in Gastronomie und Detailhandel sollte regelmässig für die Anliegen des Jugendschutzes sensibilisiert werden. Die Organisation von Personalschulungen durch Fachpersonen ist aufwendig und braucht Zeit. Mit jalk.ch können sich Mitarbeitende jederzeit und innerhalb von ca. 30 Minuten über die wichtigsten Bestimmungen informieren.