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Kanton Bern BE - Sehen und gesehen werden – sicher unterwegs im Winter

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Fussgänger und Zweiradfahrer sind in der Dämmerung oder bei Nacht im oft erst spät erkennbar und deshalb im Winterhalbjahr besonders gefährdet. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit führt die Kantonspolizei Bern deshalb im Rahmen des Schwerpunktes Langsamverkehr in den kommenden Wochen im ganzen Kanton Sensibilisierungsaktionen und Beleuchtungskontrollen durch.

Im Spätherbst und Winter sind viele Menschen in der Dämmerung und bei Nacht im Strassenverkehr unterwegs. Mit Blick auf die Sichtbarkeit sind in dieser Zeit vor allem Fussgänger und Zweiradfahrer gefährdet, da sie – insbesondere in dunkler Kleidung – oft erst spät erkennbar sind. Ihr Risiko, zu verunfallen, ist gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) bei Dunkelheit und in der Dämmerung dreimal höher, als wenn es hell ist. Besonders gross ist die Gefahr zudem auch bei Regen, Nebel oder Schneefall.

Mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen führt die Kantonspolizei Bern deshalb im Rahmen des Jahresschwerpunktes Langsamverkehr in den kommenden Wochen im ganzen Kanton Bern verschiedene Sensibilisierungsaktionen durch. Start ist am Donnerstag, 15. November 2018, anlässlich des schweizweit stattfindenden Tag des Lichts, an dem sich die Kantonspolizei Bern im Rahmen der Kampagne "MADE VISIBLE" bereits zum zwölften Mal beteiligt.

Anlässlich der Sensibilisierungskampagne werden auf dem gesamten Kantonsgebiet gezielte Beleuchtungskontrollen an neuralgischen Plätzen (etwa bei Kindergärten, Schulhäusern, Bahnhöfen oder Einkaufszentren) durchgeführt. Angesprochen werden dabei sämtliche Verkehrsteilnehmenden, denn für die Sicherheit im Winterhalbjahr sind alle Strassenbenützer gefordert. Im Zusammenhang mit dem Thema Sichtbarkeit gibt die Kantonspolizei Bern folgende Tipps:

  • Fussgänger: Tragen Sie helle Kleidung mit lichtreflektierenden und rundum sichtbaren Applikationen. Besonders wirkungsvoll sind Reflektoren an bewegten Partien, zum Beispiel Sohlenblitze oder Bänder an Fuss- und Handgelenken. Dunkel gekleidete Fussgänger sind in der Dunkelheit oder Dämmerung erst in 25 Meter Entfernung erkennbar, während reflektierende Kleidung bereits aus 140 Meter sichtbar ist. Dies gilt ebenso für Fahrradfahrer.

  • Velo- und E-Bikefahrerinnen und -fahrer: Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung erhöhen folgende Elemente Ihre Sichtbarkeit und Sicherheit: Helle Bekleidung, ein auffallender Helm und Velozubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Pneus.

  • Motorfahrzeuglenkende: Passen Sie Ihre Fahrweise und Geschwindigkeit der Sicht und den Witterungsbedingungen an. Sorgen Sie für rundum freie Sicht, halten Sie die Fahrzeugscheiben sauber und ersetzen Sie bei Bedarf die Scheibenwischer. Fahren Sie immer mit dem richtigen Licht.

Nebst den präventiven Massnahmen führt die Kantonspolizei Bern in den folgenden Wochen im ganzen Kanton mit Blick auf die Sichtbarkeit auch gezielte repressive Kontrollen durch.

Weiterführende Informationen zur Sichtbarkeit im Strassenverkehr und zum Tag des Lichts finden sich auf der Website der Kantonspolizei Bern unter Licht. Sicht. Sicherheit., auf der Webseite der bfu oder unter madevisible.swiss.