Appenzell-Innerrhoden

Kanton AI - Weniger Straftaten im Jahr 2018

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Die Kriminalstatistik des Kantons Appenzell Innerrhoden wird seit dem 01. Januar 2009 nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die Zählweise und die Auswertung der Straftaten für die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) erfolgt seit diesem Datum in der gesamten Schweiz einheitlich.

Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen.

In der Statistik nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden. Zudem nicht enthalten sind Antragsdelikte, wo durch die Geschädigten kein Strafantrag gestellt wird. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.

Da es sich bei vielen der erfassten Straftaten um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur festgestellt werden, wenn die Polizei aktiv wird, sind die Zahlen der Statistik auch sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche die Polizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Das ist beispielsweise vor allem bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz der Fall.

Das Wichtigste in Kürze

Allgemein

Die Gesamtkriminalität liegt im Jahr 2018 mit 398 erfassten Straftaten -13.7 Prozent unter jener des Vorjahres.

Vergleich:

  • 2018: 398 Straftaten -13.7%
  • 2017: 461 Straftaten -23.0%
  • 2016: 599 Straftaten +39.0%
  • 2015: 431 Straftaten -6.1%
  • 2014: 459 Straftaten -7.1%
  • 2013: 494 Straftaten +9.5%
  • 2012: 451 Straftaten +4.4%
  • 2011: 432 Straftaten -36.8%
  • 2010: 684 Straftaten +45.2%
  • 2009: 472 Straftaten, erste PKS, mit Vorjahr nicht vergleichbar

Es entfallen 2018

  • 85.2% oder 339 auf Straftaten nach Strafgesetzbuch (StGB)
  • 10.5% oder 42 Straftaten auf andere Bundesnebengesetze
  • 3.8% oder 15 auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
  • 0.5% oder 2 Straftaten auf das Ausländergesetz (AuG)

Stand und Vergleich mit den Vorjahren

  • 2018 kam es zu 339 Straftaten nach Schweizerischem Strafgesetzbuch.
  • 2017 waren es 368
  • 2016 waren es 522
  • 2015 waren es 309
  • 2014 waren es 388
  • 2013 waren es 370
  • 2012 waren es 370

Bei den Gewaltstraftaten 2018 (unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten) zeigt sich mit 56 erfassten Straftaten gegenüber dem Vorjahr (24 Straftaten) ein markanter Anstieg.

  • 2018 ereigneten sich 176 Straftaten gegen das Vermögen.

  • 2017 waren es 166

  • 2016 waren es 312

  • 2015 waren es 188

  • 2014 waren es 245

  • 2013 waren es 241

  • 2012 waren es 265

  • 2018 kam es zu 15 Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz.

  • 2017 waren es 45

  • 2016 waren es 22

  • 2015 waren es 53

  • 2014 waren es 22

  • 2013 waren es 43

  • 2012 waren es 37

Lediglich 15 Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz wurden 2018 verzeichnet, was einem historischen Tiefststand gleichkommt. Aussergewöhnlich, ja gar rekordverdächtig, war hingegen die Sicherstellung von 69,257 kg Kokain in einem Schiffscontainer in Appenzell.

  • 2018 wurden beim Ausländergesetz 2 Straftaten zur Anzeige gebracht.

  • 2017 waren es 5

  • 2016 waren es 4

  • 2015 waren es 4

  • 2014 waren es 4

  • 2013 waren es 6

  • 2012 waren es 4

  • 2018 kam es zu 42 Straftaten bei anderen Bundesnebengesetzen.

  • 2017 waren es 43

  • 2016 waren es 51

  • 2015 waren es 65

  • 2014 waren es 45

  • 2013 waren es 75

  • 2012 waren es 40

Aufklärung

Von den gesamthaft 398 erfassten Straftaten konnten deren 228 geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 57.3 Prozent (im Vorjahr 65.3%) entspricht. Bei den Straftaten nach Strafgesetzbuch beträgt die Aufklärungsquote 52.8% (im Vorjahr 57.6%), bei den Straftaten gegen das Vermögen 27.3 Prozent (im Vorjahr 22.3%).

Bei den aufgeklärten Delikten nach Strafgesetzbuch/Betäubungsmittelgesetz/Ausländergesetz können

  • 18.8% einer weiblichen und
  • 79.5% einer männlichen Täterschaft zugeordnet werden.
  • 15.5% beträgt der Anteil der minderjährigen Täter/innen.

Der Ausländeranteil der ermittelten Täter/innen beträgt

  • 31.0% im Bereich der Delikte nach Strafgesetzbuch.
  • 11.0% im Bereich der Delikte nach Betäubungsmittelgesetz.

Betroffene

Unter anderem aufgrund der Einwohnerzahl und der Zentrumsfunktion der Ortschaft Appenzell ist der Bezirk Appenzell am meisten betroffen von Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und Ausländergesetz. Konkret entfallen 260 der 356 Straftaten (73.0%) auf den Bezirk Appenzell. Schon fast paradiesische Verhältnisse verzeichnet der Bezirk Schlatt-Haslen mit lediglich 4 Straftaten.