Aargau

Kanton Aargau - Veterinärdienst zieht Konsequenzen aus Tierschutzfall Oftringen - Erste Ergebnisse eingetroffen

Im Kanton Aargau sind im Tierschutz erste Erfolge sichtbar.
Im Kanton Aargau sind im Tierschutz erste Erfolge sichtbar. (Bildquelle: Alexas_Fotos (CC0))

Der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz (AVS) nahm im zweiten Quartal 2020 vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor und führte ein verstärktes Monitoring der mangelhaften Tierhaltungen ein. Die Massnahmen stehen im Rahmen eines spezifischen Konzepts mit Kontrollen, Nachkontrollen, Verfügungen und weiterführenden verwaltungs- und strafrechtlichen Schritten zum verbesserten Tierschutz.

Die Fallanalyse zum bekannt gewordenen Tierschutzfall in Oftringen hatte Anfang März dieses Jahres Handlungsbedarf beim Veterinärdienst aufgezeigt. In der Zwischenzeit hat der AVS die aus der Analyse hervorgegangenen Massnahmen und entsprechend angepassten Kontrollkonzepte sowie ein verstärktes internes Monitoring der auffälligen Tierhaltungen eingeführt, die erste Ergebnisse zeigen.

Mehr risikobasierte Kontrollen im zweiten Quartal Der Veterinärdienst führte in den letzten drei Monaten vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen durch. Dabei analysiert der Veterinärdienst die festgestellten Tierschutzmängel und überprüft konsequenter die Mängelbehebung anhand von zeitnahen Nachkontrollen.

Verbessertes Monitoring im Tierschutz Im Zuge der Aufarbeitung hat der Veterinärdienst eine interne Liste der intensiver zu kontrollierenden Betriebe im Aargau weiter und detaillierter ausgebaut. Diese erlaubt eine bessere Überwachung der fehlbaren Betriebe. Wiederholte und / oder grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden in der Folge intensiver und engmaschiger kontrolliert und verfolgt.

Erste Ergebnisse Im Zuge des Falls in Oftringen hat die Bevölkerung vermehrt mögliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gemeldet. Der Veterinärdienst im AVS ging den Meldungen konsequent nach. Als Folge des spezifischen Kontrollkonzepts hat der Veterinärdienst seit März dieses Jahres im Nutztierbereich drei Tierhalteverbote verfügt.

Das Tierhalteverbot wird als letzte Massnahme angewendet – sei es bei besonders gravierenden Verstössen oder aber auch im mehrfachen Wiederholungsfall von immer denselben weniger schwerwiegenden Verstössen. Vorgängig ordnet der Veterinärdienst Massnahmen zur Verbesserung an, verfügt diese gegebenenfalls und bringt schwere Verstösse in der Folge auch zur Anzeige (Strafverfahren). Verstösse gegen das Tierschutzgesetz führen im Nutzierbereich zudem oft auch zu Kürzungen von Direktzahlungen.