Thurgau

Grossmutter brutal in Frauenfeld TG ermordet - Staatsanwaltschaft erachtet den 21-Jährigen als nicht schuldfähig und beantragt eine therapeutische Massnahme

Der 21-Jährige hat seine Grossmutter in Frauenfeld auf brutale Art und Weise getötet.
Der 21-Jährige hat seine Grossmutter in Frauenfeld auf brutale Art und Weise getötet. (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat gegen den Beschuldigten im Tötungsdelikt Frauenfeld Anklage erhoben. Sie erachtet den heute 21-Jährigen als nicht schuldfähig und beantragt eine therapeutische Massnahme.

Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat im Zusammenhang mit dem am 16. Oktober 2018, in Frauenfeld begangenen Tötungsdelikt Anklage beim Bezirksgericht Frauenfeld erhoben. Gemäss Anklageschrift wird dem im Tatzeitpunkt 19-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, am Dienstag, 16. Oktober 2018, an seinem Wohnort in Frauenfeld, seine 74-jährige Grossmutter stranguliert zu haben, bis sie das Bewusstsein verlor.

Der Beschuldigte behändigte darauf ein Rüstmesser und stach damit einmal in die Brust der bewusstlos am Boden liegenden Grossmutter, was zu ihrem Tod führte. Sodann enthauptete der Beschuldigte seine Grossmutter, verstaute den Kopf in einem Rucksack und entfernte sich vom Tatort.

Gegenstand der Anklage bilden weitere Delikte wie Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Diese Sachverhaltsvorwürfe stehen mit dem Tötungsdelikt jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang.

Das forensisch-psychiatrische Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, zeigt auf, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt des Tötungsdeliktes infolge einer schweren psychischen Störung nicht einsichtsfähig war und damit eine Schuldfähigkeit verneint werden muss. Eine Sanktionierung des Tötungsdeliktes ist somit nicht möglich. Jedoch beantragt die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme und einen Landesverweis von 15 Jahren.