Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen bearbeitet nun im Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Kantonspolizei St. Gallen den Fall. Die Ermittlungen ergaben, dass das Opfer und der mutmassliche Täter Lebensgefährten waren. Sie trennten sich vor einigen Wochen aus ihrer gemeinsamen Wohnung im Kanton St. Gallen.
Der Beschuldigte suchte seine Lebensgefährtin in einem Einfamilienhaus auf, in welchem sie einen Arbeitseinsatz zugunsten des Hausbesitzers leistete. Dort wurde sie vom 64-Jährigen mit einem Messer verletzt. Er flüchtete mit einem Auto und konnte am Nachmittag festgenommen werden.
Opfer aus Spital entlassen
Die Verletzungen der Frau stellten sich glücklicherweise nicht als so schwer dar, wie anfänglich angenommen wurde. Die Messerstiche verletzten keine inneren Organe. Dadurch ist eine weitere Hospitalisierung nicht mehr notwendig.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat den Beschuldigten befragt. Ein eindeutiges Motiv hat sich daraus noch nicht ergeben. Es wurde ein Haftantrag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beim Zwangsmassnahmengericht eingereicht. Bis zu dessen Entscheidung bleibt der Mann in Haft.