Über den Fall berichteten wir hier.
Die eingesetzte Ermittlungskommission wurde bei den Ermittlungen von einem Rechtsmediziner unterstützt. Der Gutachter hat bei den Untersuchungen festgestellt, dass sich die 13-Jährige die Verletzungen selbst zugefügt hat.
Auch die serologische Untersuchung verlief ohne Befund. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wird die 13-Jährige derzeit erneut befragt. Die Polizei kommt zu dem Ergebnis, dass die Schülerin den Vorfall vorgetäuscht hat.