Gefährliche Fahrt unter Medikamenteneinfluss rechtzeitig beendet

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Am Dienstagnachmittag des 11.06.2019, gegen 14.00 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Wülfrather Polizei einen blauen PKW VW Golf, der in sehr auffälliger Fahrweise auf der Flandersbacher Straße in Wülfrath (DE) unterwegs war.

Obwohl auf der Straße zwischen Rohdenhaus und der Wülfrather Innenstadt Geschwindigkeiten von 50 und 70 km/h erlaubt gewesen wären, fuhr der Fahrer des Golfs beinahe konstant 40 km/h schnell. Trotzdem geriet der VW, auf knapp zwei Kilometern beobachteter Fahrtstrecke, in erkennbaren Schlangenlinien insgesamt fünfmal nach rechts von der Fahrbahn und dabei entweder auf den Seitenstreifen oder auch mehrfach gegen den dortigen Bordstein.

Auf optische und akustische Haltezeichen des folgenden Streifenwagens reagierte der Fahrer des Golfs nicht - auch nicht, als Blaulicht und Martinshorn hinzu geschaltet wurden. Deshalb mussten die Beamten den VW erst überholen, um ihn danach mit großer Vorsicht stoppen zu können.

Bei der Überprüfung des 56-jährigen VW-Fahrers bemerkten die Polizeibeamten sofort das müde, benommen und apathisch wirkende Verhalten des Mannes, der auf Anweisungen der Polizei nur stark verlangsamt reagierte. Ein sofort angebotener und durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von 0,0 Promille. Auf intensivere Befragung räumte der Kontrollierte dann aber ein, im Zuge aktueller ärztlicher Behandlungen unter dem Einfluss von starken Medikamenten zu stehen.

Die Wülfrather Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 56-Jährigen ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein sichergestellt und zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt. Während dieser ärztlichen Maßnahmen in einem Krankenhaus bestätigte sich zum einen die Annahme, dass die eingenommenen Medikamente bekanntlich zu einer Fahruntüchtigkeit führen können. Entsprechende Warnhinweise finden sich in den Packungsbeilagen und gehören in der Regel auch zur ärztlichen Beratung bei der Verschreibung. Des Weiteren wurden bei der aktuellen ärztlichen Begutachtung aber auch Hinweise auf eine gravierende Gesundheitsverschlechterung des Patienten gefunden, woraufhin dieser zur stationären ärztlichen Behandlung im Krankenhaus verblieb.