Fürstentum Liechtenstein

Eschen FL - Mit vereisten Scheiben unterwegs - Verzeigung erfolgt

Die Sicht war eingeschränkt.
Die Sicht war eingeschränkt. (Bildquelle: Landespolizei Fürstentum Liechtenstein)

Am Donnerstag, 06. Februar 2020 stoppte eine Patrouille der Landespolizei in Eschen einen Autofahrer mit stark vereisten Scheiben.

Gegen 08:30 Uhr fuhr der Lenker auf der Essanestrasse in Richtung Schweiz und hatte die Frontscheibe nicht von der Eisschicht befreit. Dadurch war seine Sicht auf die Strasse stark eingeschränkt.

Erst als der Lenker die Fensterscheiben vom Eis befreit hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Die Landespolizei macht erneut auf die Gefahren in der kalten Jahreszeit aufmerksam:

Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Der Lenker wurde verzeigt.
Der Lenker wurde verzeigt. (Bildquelle: Landespolizei Fürstentum Liechtenstein)

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssichern und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Lenkerin oder der Lenker in alle Richtungen freie Sicht haben muss. Nehmen sie sich bitte die benötigte Zeit.