Mit der Absicht einem anderen Fahrzeuglenker die Einfahrt auf die Hauptstrasse zu ermöglichen, hielt er seinen Personenwagen bis zum Stillstand an. Ein weiterer Fahrzeuglenker bemerkte das Haltemanöver und hielt ebenfalls an.
Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit bemerkte die hinter den beiden Personenwagen herfahrende Fahrzeuglenkerin das Haltemanöver zu spät und kollidierte erst in das Heck gegen das unmittelbar vor ihr fahrende Fahrzeug und schob dieses im weiteren Verlauf gegen das Heck des vordersten Fahrzeuges.
An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Personen wurden keine verletzt.