Bei der Vernehmung der Zeitungsausträgerin mit einer Dolmetscherin stellte sich heraus, dass diese bereits vor dem Telefonat mit dem Polizeirevier Neuenbürg ein anderes Polizeirevier kontaktiert hatte, dort jedoch aus noch zu ermittelnden Gründen keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Nach der Obduktion der Verstorbenen ist davon auszugehen, dass die Frau ohne Fremdeinwirkung zu Fall kam und sich hierbei die tödlichen Verletzungen zuzog. Ferner sprechen die bisherigen Ermittlungen dafür, dass die Frau zum Zeitpunkt des ersten Anrufes der Zeitungsausträgerin noch lebte.
Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen zwei Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob möglicherweise gebotene polizeiliche Maßnahmen zu spät eingeleitet wurden und die Frau bei Einleitung sofortiger Maßnahmen noch hätte gerettet werden können.
Mit den Ermittlungen gegen die Angehörigen des Polizeipräsidiums Pforzheim wurde aus Neutralitätsgründen die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg betraut.