Thurgau

Elf Polizeiposten im Kanton Thurgau werden Ende März definitiv geschlossen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Nach Abschluss der innerbetrieblichen Vorarbeiten, darunter die Versetzung der 32 Polizistinnen und Polizisten an ihren neuen Arbeitsplatz, wird die Kantonspolizei Thurgau, wie im Herbst angekündigt, elf Polizeiposten schliessen.

Die Posten Bürglen, Dussnang, Eschenz, Gachnang, Hüttwilen, Kemmental, Matzingen, Märstetten, Neukirch-Egnach, Tobel und Wängi werden Ende März für den Publikumsverkehr geschlossen. Letzter Betriebstag ist der Freitag, 29. März. Die kantonale Immobilienbewirtschaftung kündigt die Mietverhältnisse, unter Einhaltung der jeweiligen Fristen, per 31. März.

Neu wird die Kantonspolizei Thurgau 16 Polizeiposten betreiben: in Aadorf, Altnau, Amriswil, Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Ermatingen, Frauenfeld, Kreuzlingen, Müllheim, Münchwilen, Rickenbach, Romanshorn, Steckborn, Sulgen und Weinfelden. Von diesen Standorten aus werden in Zukunft fast 200 Polizistinnen und Polizisten der Regionalpolizei arbeiten, darunter die 32 Mitarbeitenden der Posten, die geschlossen werden. Künftig können diese Polizistinnen und Polizisten effizienter und wirksamer auf den Strassen und in den Quartieren aller Städte und Gemeinden und zu Gunsten der ganzen Thurgauer Bevölkerung eingesetzt werden.

Die Posten in Eschenz, Märstetten, Neukirch-Egnach und Wängi waren bereits zwischen Anfang November und Anfang Februar 2019 während drei Monaten geschlossen. Im Probebetrieb ergaben sich Erkenntnisse für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden. Alle 80 Gemeinden erhalten beim für sie zuständigen Posten einen erfahrenen Polizisten als Ansprechperson, und auch eine Stellvertretung ist bezeichnet. Dieser Ansatz stiess bei den Gemeindebehörden auf positive Resonanz.

Von Seiten der Bevölkerung blieben Reaktionen auf die dreimonatige Schliessung weitgehend aus. In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei erneut darauf hin, dass Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrem Wohnort, bei allen Polizeiposten Anzeige erstatten oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.