Aargau

Ehrendingen AG - Auto gerät auf Gegenfahrbahn und erwischt Töff

Der Motorradfahrer wurde voll erwischt.
Der Motorradfahrer wurde voll erwischt. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Auf der Surbtalstrasse prallten am Donnerstag ein Auto und ein Motorrad frontal ineinander. Der Motorradfahrer wurde mittelschwer verletzt. Die vom Unfall betroffene Surbtalstrasse musste bis 21 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs wurden aufgenommen.

Gestern Donnerstag, 23. Mai 2019, zirka 15.10 Uhr fuhr ein 66-jähriger Schweizer mit seinem Mercedes auf der Surbtalstrasse von Ehrendingen in Richtung Schneisingen.

Im Ausserortsbereich kam ihm ein in Richtung Ehrendingen fahrender 48-jähriger Motorradfahrer entgegen.

Wieso der Mercedes auf die Gegenfahrbahn geriet wird ermittelt.
Wieso der Mercedes auf die Gegenfahrbahn geriet wird ermittelt. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

In der Folge kam es zu einer heftigen Frontalkollision der beiden Fahrzeuge. Der Motorradfahrer, ein Schweizer aus dem Kanton Zürich, zog sich mittelschwere Verletzungen zu. Die aufgebotene Ambulanzbesatzung brachte ihn umgehend ins Spital. Mehrere Patrouillen der Kantons- und Regionalpolizei rückten vor Ort aus.

Zwecks Einleitung der Tatbestandsaufnahme durch die Kantonspolizei musste der vom Unfall betroffene Streckenabschnitt zwischen Ehrendingen (Tiefenwaage) und Schneisingen gesperrt werden. Die Feuerwehr Ehrendingen-Freienwil leitete den Verkehr bis zirka 21.00 Uhr um.

Strafuntersuchung eröffnet

Die Staatsanwaltschaft Baden hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Die Kantonspolizei zog ihre Unfallgruppe zur Spurensicherung am Unfallort bei.

Der Ausweis des Fahrers im Mercedes wurde eingezogen.
Der Ausweis des Fahrers im Mercedes wurde eingezogen. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Gemäss ersten Ermittlungen dürfte der Autofahrer aus dem Bezirk Zurzach aus noch ungeklärten Gründen nach links auf die Gegenfahrbahn geraten sein.

Die Kantonspolizei nahm ihm den Führerausweis vorläufig zu Handen der Entzugsbehörde ab.

Der Sachschaden an den Fahrzeugen dürfte zirka 25'000 Franken betragen.