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Schweiz - Der 1. August und die Umwelt

Ratgeber für den 1. August.
Ratgeber für den 1. August. (Bildquelle: bfu)

Über Feuer und Feuerwerkskörper freuen sich am Nationalfeiertag Jung und Alt. Das 1.-Augustfeuerwerk ist ein faszinierendes Erlebnis, das aber auch unerwünschte Nebenwirkungen hat. Dazu gehören insbesondere erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen und Lärm. Durch die aktuelle Lage der Waldbrandgefahr können an vielen Orten Einschränkungen gelten, darunter sogar Feuerverbote, die es unbedingt zu beachten gilt.

Auswirkungen von Feuerwerk auf die Luft Jährlich werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht (Durchschnitt der Jahre 2010-2019). Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, ca. 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet. Dies entspricht rund 2 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz.

Die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer. Deren Belastung ist jedoch gering.

Atemprobleme bei empfindlichen Personen Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden. Öffentlich organisierte 1.-August-Feuerwerke, sind weniger problematisch, weil sie zeitlich beschränkt sind und der Rauch über den Köpfen und mit Abstand vom Publikum entweicht. Die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper wirken hingegen viel unmittelbarer und über längere Zeit auf den Menschen ein.

Gefahr für Menschen und Stress für die Tiere Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Personen kann wegen der hohen Lärmpegel zu irreversiblen Gehörschäden führen. Daher ist es wichtig, den auf der Verpackung angegebenen minimalen Sicherheitsabstand einzuhalten. Zudem stellt der Lärm auch eine grosse Belastung für die Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.

Abfall gehört nicht ins 1.-August-Feuer 1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich diese Situation merklich gebessert. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz können für ein 1.-August-Feuer verwendet werden. Im Zusammenhang mit der aktuellen Waldbrandgefahr ist dabei den Anweisungen der kantonalen und lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Lage der Waldbrandgefahr Die Kantone und die Gemeinden können bei Waldbrandgefahr auch das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Diesen Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Wer Feuer entfacht im Wald und ausserhalb des Waldes muss immer - auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr - mit der nötigen Vorsicht vorgehen. Das Bundesamt für Umwelt bietet einen Überblick über die aktuelle Waldbrandgefahr und über die von den Kantonen angeordneten Massnahmen.