Kantone

Coronavirus - Vorstand der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ruft zu raschen Massnahmen auf

Von der GDK werden rasche Massnahmen verlangt.
Von der GDK werden rasche Massnahmen verlangt. (Bildquelle: TickerMedia)

Die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus hat sich in den letzten Tagen sehr rasch und fast flächendeckend erhöht und die Science Task Force hat heute alarmierende Prognosen für die weitere Entwicklung gestellt, falls keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden. An einer ausserordentlichen Sitzung hat der GDK-Vorstand unter Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset die Empfehlungen zu Massnahmen auf kantonaler Ebene ergänzt und auch unterstützende Massnahmen auf Bundesebene vorgeschlagen, nämlich die allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Beschränkung von privaten und öffentlichen Versammlungen und eine Empfehlung zum Homeoffice, wo immer dies möglich ist.

In der besonderen Lage stehen die Kantone in der Verantwortung und haben diese auch wahrgenommen. Aber auch der Bund erfüllt zentrale Aufgaben und kann in Absprache und nach Konsultation der Kantone Massnahmen anordnen. Die Kantone wie auch der Bund müssen alles daransetzen, gemeinsam und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Pandemie einzudämmen, um gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich schwerwiegendere Folgen so weit als möglich einzuschränken.

Die Handlungsebenen sind bekannt: Den Abstand halten und Hygienemassnahmen beachten, Masken tragen und die Kontakthäufigkeit und –intensität einschränken. Flankierend wirken Testen, Tracing, Isolation, Quarantäne (TTIQ) und die Sicherstellung der Behandlungskapazitäten für erkrankte Personen. In allen Bereichen sind nun Bevölkerung und Behörden verstärkt gefordert.

1. Empfehlungen zu kantonalen Massnahmen

  • Um die Kontakthäufigkeit und –intensität einzuschränken, wird den Kantonen empfohlen, die Auflagen an Bars, Clubs und Diskotheken strenger auszugestalten (z.B. Sperrstunden) und allenfalls deren Schliessung anzuordnen.
  • Das Contact Tracing muss aufrechterhalten werden.

Aufgrund der epidemiologischen Lage und Engpässen beim Contact Tracing wird sich auch die Frage stellen, ob Grossveranstaltungen weiterhin bewilligt werden können.

Zudem unternehmen die Kantone und die Spitäler grosse Anstrengungen, die Gesundheitsversorgung generell und die Kapazitäten für die intensivmedizinischen Behandlungen sicherzustellen. Dafür sind spitalbezogene, kantonale und interkantonale Prozesse definiert und Absprachen getroffen worden, um einer steigenden Anzahl von COVID-Patienten begegnen zu können. Nötigenfalls helfen sich die Spitäler/Kantone auch über die Kantonsgrenzen hinaus aus, um die Intensivbehandlungen sicherstellen zu können.

2. Empfehlungen zu Massnahmen auf Bundesebene

Angesichts der bereits in der Mehrheit der Kantone getroffenen und geplanten Entscheide zur Maskentragpflicht in Verkaufsgeschäften und öffentlichen Räumen und der epidemischen Entwicklung erachtet es der GDK-Vorstand als angezeigt, diese Massnahme flächendeckend umzusetzen. Eine bundesrechtliche Regelung unterstützt und konsolidiert als Basismassnahme die bisherigen kantonalen Beschlüsse. Dazu ist gemäss Epidemiengesetz durch den Bund ein Konsultationsverfahren bei den Kantonen einzuleiten. Dieses sollte sehr zeitnah erfolgen.

Home-Office trägt zur Verminderung der Kontakthäufigkeiten und –intensität auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz bei. Der Vorstand erachtet aufgrund der epidemischen Entwicklung deshalb eine Reaktivierung einer Home-Office-Empfehlung auf Bundesebene als nötig und zweckmässig.

Viele Kantone haben Beschränkungen betreffend öffentliche und private Versammlungen ergriffen. Der GDK-Vorstand ist der Ansicht, dass diese Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten können. Er fordert deshalb den Bund auf, umgehend eine einheitliche Regelung für öffentliche und private Versammlungen festzulegen. Höchstzahlen haben sicherzustellen, dass das normale Familien- und Freundesleben weiterhin möglich bleibt.