Aargau

Coronavirus – Über 20 infizierte Personen nach Barbesuch in Spreitenbach AG

Coronavirus - Über 20 infizierte in Spreitenbach nach Besuch in einer Bar.
Coronavirus - Über 20 infizierte in Spreitenbach nach Besuch in einer Bar. (Bildquelle: TickerMedia)

Im Umfeld einer Bar in Spreitenbach sind über 20 Personen mit dem Coronavirus infiziert worden. Abklärungen der Infektionsketten haben ergeben, dass die Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit einem Grossevent in einem Zürcher Party-Club stehen. Neun der infizierten Personen sind im Kanton Aargau wohnhaft. Das Contact Tracing Center, CONTI, steht mit ihnen in Kontakt und begleitet sie in der Isolation.

Die Infektionen im Umfeld der Spreitenbacher Bar stehen gemäss bisherigen Erkenntnissen des Kantonsärztlichen Diensts des Kantons Aargau mit einem Party-Anlass in einem Zürcher Club ("Superspreader-Event") in Verbindung.

Das CONTI bearbeitet den Fall und setzt sich mit weiteren Kontakten der infizierten Personen in Verbindung. Dort wo nötig, wird die Quarantäne angeordnet. Die Erfahrungen im Rahmen des Contact Tracings sind gut und die kontaktierten, neu infizierten Personen und die engen Kontaktpersonen kooperieren gut. Die betroffene Bar wurde vom Besitzer bis mindestens Ende Woche geschlossen. Im Rahmen des Contact Tracings wird das Schutzkonzept der Bar überprüft.

Funktionierende Präsenzlisten unverzichtbar

Um die Infektionsketten rechtzeitig mit Isolations- und Quarantänemassnahmen unterbrechen zu können, ist das Contact Tracing Center, CONTI, auf korrekt geführte Präsenzlisten angewiesen. Der Kantonsärztliche Dienst weist in diesem Zusammenhang noch einmal alle Veranstalter und Restaurationsbetreiber auf die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und die Vorgaben für Schutzkonzepte hin.

Dazu gehören insbesondere die Präsenzlisten, wenn sowohl der Abstand wie auch andere Schutzmassnahmen, wie Masken, nicht eingehalten werden können. Die Betreiber respektive die Veranstalter müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen. Wird eine Person positiv auf das neue Coronavirus getestet, ist dadurch sichergestellt, dass sämtliche enge Kontakte dieser Person durch das Contact Tracing rückverfolgt werden können.

Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Betriebe, Einrichtungen, Schulen oder Veranstalter selbst. Weder Bund noch Kantone genehmigen sie. Die Aufsicht über die Umsetzung der Schutzkonzepte sowie sporadische Kontrollen obliegen den Kantonen.