Solothurn

Coronavirus in Grenchen – Quarantäne missachtet, Betrieb geschlossen

Am Samstagabend wurde in Grenchen ein Betrieb wegen Coronavirus geschlossen
Am Samstagabend wurde in Grenchen ein Betrieb wegen Coronavirus geschlossen (Bildquelle: EU)

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat am Samstagabend die Baracoa Bar in Grenchen kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass eine anwesende Person die Quarantänemassnahme missachtet hat. Der Fall steht im Zusammenhang mit den beiden Veranstaltungen am Samstag,27. Juni in Grenchen.

Am Samstagabend hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Solothurn den Betrieb der Baracoa Bar in Grenchen und die dort anwesenden Personen kontrolliert. Dies, weil bei der Polizei ein anonymer Hinweis einging, wonach in diesem Betrieb Anordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 missachtet würden.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass eine anwesende Person die Quarantänemassnahme missachtet hat. Die Baracoa Bar wurde daraufhin geschlossen. Der Fall steht im Zusammenhang mit den beiden Veranstaltungen in Grenchen letztes Wochenende (siehe Medienmitteilung vom 03. Juli). Die Person, welche die Quarantänemassnahme missachtet hat, war an einer der Veranstaltungen präsent. Sie wurde erneut unter Quarantäne gestellt. Derzeit besteht bei dieser Person kein Hinweis auf COVID-19. Aus diesem Grund wurden bislang keine weiteren Personen unter Quarantäne gestellt.

Eine Missachtung der Quarantänemassnahme kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese sind im Epidemiengesetz geregelt. Rechtliche Schritte gegen diese Person werden geprüft.

Wie kontrolliert das Contact-Tracing-Team die Einhaltung der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen?

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Gegenüber einer positiv auf COVID-19 getestete Person wird eine Isolation angeordnet. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden unter Quarantäne gestellt. Beide Massnahmen werden durch den Kantonsarzt angeordnet und stützen sich auf das Epidemiengesetz. Das Contact-Tracing-Team weist alle infizierten Personen und Kontaktpersonen in einem Ersttelefonat darauf hin, dass sowohl der vorsätzliche als auch der fahrlässige Verstoss gegen die angeordneten Massnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft wird (Art. 83 Abs. 1 Bst. h und Abs. 2 Epidemiengesetz [EpG; SR 818.101]).

Die Einhaltung der Massnahmen wird ausserdem mit regelmässigen Kontrollanrufen überprüft. Diese dienen in erster Linie der Überprüfung des Gesundheitszustands sowie der Beratung und Unterstützung der Kontaktpersonen. Das Contact-Tracing-Team fragt aber auch nach, ob die Quarantäne eingehalten wird. Stellt ein/-e Contact-Tracer/-in fest, dass die Massnahmen nicht eingehalten werden oder bestehen Zweifel über die Kooperationsbereitschaft, werden diese schriftlich durch den Kantonsarzt verfügt. Ist weiterhin keine Kooperationsbereitschaft vorhanden, kann die Kantonspolizei eingeschaltet werden.