Zürich

Coronavirus im Kanton Zürich - Skigebiete dürfen wieder öffnen!

Zürcher Skigebiete dürfen wieder öffnen (Symbolbild)
Zürcher Skigebiete dürfen wieder öffnen (Symbolbild) (Bildquelle: Kantonale Verwaltung Uri)

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat basierend auf der aktuellsten interkantonalen Beurteilung entschieden, dass die Zürcher Skigebiete wieder geöffnet werden dürfen. Sie genehmigt zudem die von den Betreibenden der neun Zürcher Skigebiete eingereichten Schutzkonzepte.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten die Zürcher Skigebiete ihren Betrieb per 22. Dezember 2020 einstellen. Gemäss aktueller Beurteilung des Corona-Sonderstabes vom 4. Januar 2021 erlaubt die Situation im Kanton Zürich die Wiederaufnahme des Betriebs der Skigebiete. «Auch die Erfahrungen in den geöffneten Skigebieten haben gemäss Bundesrat gezeigt, dass die Schutzkonzepte funktionieren», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Entscheid basierend auf interkantonaler Beurteilung

lm Gegensatz zu den grossen Skigebieten im alpinen Raum werden die Zürcher Skilifte primär von der lokalen Bevölkerung genutzt und es entstehen auch keine Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Gondeln. Es handelt sich bei den Skianlagen im Kanton Zürich ausschliesslich um Schlepp- und Ponylifte.

Die Volkswirtschaftsdirektion fällt ihren Entscheid auch aufgrund der aktuellsten interkantonalen Beurteilung. Viele Kantone – darunter der Aargau sowie Kantone in der Zentral- und der Ostschweiz – ermöglichen einen Skibetrieb. Insofern will der Kanton Zürich eine Insellösung und mögliche Ausweichbewegungen der Skifahrerinnen und Skifahrer auf Nachbarkantone vermeiden.

Betriebsbewilligungen per 9. Januar

Neun Betreiberinnen und Betreiber von Wintersportanlagen im Kanton Zürich haben Mitte Dezember ein Betriebsgesuch eingereicht und in diesem Zusammenhang stimmige Schutzkonzepte erarbeitet. Es wird deshalb für alle Zürcher Skigebiete per 9. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung erteilt. Es bleibt aber entscheidend, dass sich die Skifahrerinnen und Skifahrer verantwortungsvoll verhalten und die Schutzmassnahmen konsequent einhalten.