Der Kafur hat die Weisungen zur Umsetzung der «COVID-19-Verordnung 2» des Bundesrats im Kanton Uri erneut an die Gegebenheiten angepasst und ergänzt. Die aktuelle Anpassung betrifft die Regelung zu Autowaschstrassen (inkl. Selbstbedienungswaschboxen), die im Kanton Uri im Einklang mit dem Bund geschlossen sein müssen. Ebenso wurde eine Präzisierung hinsichtlich Ausnahmen von Natur- und Komplementärmedizinpraxen vorgenommen. Die angepassten Weisungen treten am Samstag, 4. April 2020, in Kraft. Sie sind im Internet unter https://www.ur.ch/publikationen/19807 publiziert.
Zudem hat der Führungsstab zur Kenntnis genommen, dass bis anhin 538 Unternehmen mit insgesamt 4969 Mitarbeitenden im Kanton Uri Anträge auf Kurzarbeit eingereicht haben.