Solothurn

Coronavirus im Kanton Solothurn - Positiv getestete Person missachtet Isolation - rund 280 Menschen werden unter Quarantäne gestellt

Positiv getestete Person verlässt Isolation und besucht Veranstaltungen.
Positiv getestete Person verlässt Isolation und besucht Veranstaltungen. (Bildquelle: TickerMedia AG)

Am Donnerstagabend, 2. Juli 2020, hat der Kantonsarzt rund 280 Personen im Umfeld zweier Veranstaltungen in Grenchen unter Quarantäne gestellt. Dies, weil eine positiv auf COVID-19 getestete Person trotz überprüfter und kontrollierter Isolationsmassnahme an Veranstaltungen teilgenommen hat. Der Kanton prüft rechtliche Schritte.

Eine positiv auf COVID-19 getestete Person hat vergangenes Wochenende die Isolationsmassnahmen missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht. Die Isolationsmassnahme der betreffenden Person wurde im Vorfeld kontrolliert und es bestand kein Anhaltspunkt für ein unkooperatives Verhalten. Am Donnerstagabend, 02. Juli 2020, hat jedoch das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn in Erfahrung gebracht, dass die Isolationsmassnahme einmalig missachtet wurde.

280 Personen in Quarantäne gestellt Noch am gleichen Abend hat deshalb der Kantonsärztliche Dienst die Präsenzlisten von den Veranstaltern eingefordert und ohne zeitlichen Verzug für rund 280 Besuchende und Mitarbeitende eine zehntägige Quarantäne verordnet. Dies erfolgte per SMS-Nachricht, da nur Telefonnummern verfügbar waren. Im persönlichen Umfeld der Person stehen bereits seit längerem zwei Personen unter Quarantäne.

Ob sich Personen an den betreffenden Veranstaltungen infiziert haben, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Stand Freitag, 3. Juli 2020, ist keine weitere Person positiv getestet worden.

Verstösse gegen die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Quarantäne- und Isolationsmassnahmen werden in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft. Der Kanton Solothurn wird rechtliche Schritte gegen die entsprechende Person prüfen.

Wie kontrolliert das Contact-Tracing-Team die Einhaltung der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen?

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Gegenüber einer positiv auf COVID-19 getestete Person wird eine Isolation angeordnet. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden unter Quarantäne gestellt. Beide Massnahmen werden durch den Kantonsarzt angeordnet und stützen sich auf das Epidemiengesetz. Das Contact-Tracing-Team weist alle infizierten Personen und Kontaktpersonen in einem Ersttelefonat darauf hin, dass sowohl der vorsätzliche als auch der fahrlässige Verstoss gegen die angeordneten Massnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft wird (Art. 83 Abs. 1 Bst. h und Abs. 2 Epidemiengesetz [EpG; SR 818.101]).

Die Einhaltung der Massnahmen wird ausserdem mit regelmässigen Kontrollanrufen überprüft. Diese dienen in erster Linie der Überprüfung des Gesundheitszustands sowie der Beratung und Unterstützung der Kontaktpersonen. Das Contact-Tracing-Team fragt aber auch nach, ob die Quarantäne eingehalten wird.

Stellt ein/-e Contact-Tracer/-in fest, dass die Massnahmen nicht eingehalten werden oder bestehen Zweifel über die Kooperationsbereitschaft, werden diese schriftlich durch den Kantonsarzt verfügt. Ist weiterhin keine Kooperationsbereitschaft vorhanden, kann die Kantonspolizei eingeschaltet werden.