Solothurn

Coronavirus im Kanton Solothurn - Maskenpflicht an Kantons- und Berufsschulen

Ab dem 17.8.2020 gilt im Kanton Solothurn Maskenpflicht an Kantons- und Berufsschulen.
Ab dem 17.8.2020 gilt im Kanton Solothurn Maskenpflicht an Kantons- und Berufsschulen. (Bildquelle: TickerMedia)

Die epidemiologische Lage hat sich seit dem Schulstart am letzten Montag verändert. Nach drei Covid-19 Fällen an der Kantonsschule und am BBZ Olten dehnt der Kanton die Maskenpflicht an allen Solothurner Kantons- und Berufsschulen ab kommendem Montag aus. Im Zentrum stehen die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen sowie die Aufrechterhaltung des regulären Schulbetriebes.

Hintergrund: Die Zahl der auf Covid-19 positiv getesteten Person ist in der vergangenen Woche schweizweit und auch im Kanton Solothurn markant angestiegen. Im Kanton Solothurn sind es aktuell 598 Fälle (Stand 14.8.2020, 01:00h), allein in dieser Woche wurden 53 neue Fälle registriert. In den Vorwochen waren es zum Vergleich jeweils 24 (KW 32), 22 (KW31) und 16 (KW30) neue Fälle gewesen.

An der Kantonsschule Olten wurde diese Woche eine Lehrperson positiv auf Covid-19 getestet. Nachdem später auch ein/-e Jugendliche/-r positiv getestet worden ist, befinden sich zurzeit 3 Klassen (57 Personen) in Quarantäne. Ein positiver Fall war auch am BBZ Olten zu verzeichnen, bei 2 Personen wurde eine Quarantäne angeordnet.

Der ordentliche Unterricht im Klassenverband (Präsenzunterricht) hat höchste Priorität. Obwohl die bestehenden, strengen Schutzkonzepte konsequent umgesetzt werden, ist es in der aktuellen Situation schwierig, einen geordneten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Aufgrund der steigenden Zahlen ist davon auszugehen, dass weitere Fälle jederzeit auch an anderen Schulen folgen können.

Ausdehnung der Maskentragpflicht - Das gilt per 17. August

Das Departement für Bildung und Kultur (DBK) hat deshalb gemeinsam mit dem Kantonsarzt entschieden, die Maskenpflicht an den Solothurner Kantons- und Berufsschulen ab kommendem Montag, 17. August auszudehnen.

Das heisst konkret

• Schülerinnen und Schüler, Lernende, Lehrpersonen und alle weiteren an den Kantons- und Berufsschulen tätigen Personen tragen im Innern des Schulhauses (Korridore, Aufenthaltsräume, etc.) Hygienemasken. Im Unterricht können diese nur ablegt werden, wenn in einer festen Situation 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können (fixe und kontrollierte Sitzordnung) oder Trennwände installiert sind.

• Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch auf dem Schulareal ausserhalb des Schulhauses. Falls jedoch die Distanzregeln eingehalten werden können, ist ein Ablegen der Maske vorübergehend erlaubt.

• Der Sportunterricht findet weiterhin unter erhöhten Vorsichtsmassnahmen gemäss Swiss Olympic (z.B. verhindern von intensivem Köperkontakt), aber ohne Maskenpflicht statt.

• Beim Chorsingen kann auf die Masken verzichtet werden, wenn grössere Abstände (3 Meter Distanz) und gute Raumlüftung möglich sind.

Auch bei der Blasmusik sind andere Massnahmen zu treffen, wie beispielsweise ebenfalls grössere Abstände und gute Raumlüftung.

• Ergänzende Vorgaben sind seitens der jeweiligen Schulleitungen resp. gemäss schulspezifischen Schutzkonzepten möglich. Jedoch immer unter Einhaltung des übergeordneten Ziels, eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

• Selbstredend gelten weiterhin die allgemeine Verhaltens- und Abstandsregeln sowie Hygienemassnahmen gemäss BAG.

Die neue Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen, auch für jene der Sek-P, welche ihre obligatorische Schulzeit noch nicht abgeschlossen haben. Der Kanton stellt in der ersten Woche grundsätzlich Masken zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler sowie die Lernenden sind jedoch aufgefordert, spätestens ab dem 24. August eigene Masken mitzubringen. Für die Sek-P Klassen (obligatorische Stufe) werden diese bei Bedarf auch weiterhin von der Schule abgegeben.