Schaffhausen

Coronavirus im Kanton Schaffhausen - Ab 16.Oktober Maskentragpflicht in Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten

Ab dem 16.Oktober wird auch im Kanton Schaffhausen die Maskenpflicht in Läden eingeführt.
Ab dem 16.Oktober wird auch im Kanton Schaffhausen die Maskenpflicht in Läden eingeführt. (Bildquelle: EU)

Die Neuansteckungen mit dem Coronavirus haben in den vergangenen zwei Wochen auch im Kanton Schaffhausen markant zugenommen. Es wird daher eine zusätzliche Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angeordnet. Ab Freitag, 16. Oktober 2020, 06:00 Uhr, gilt im Kanton Schaffhausen in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskentragpflicht.

Im Kanton Schaffhausen gab es seit Beginn der Pandemie noch nie so viele Neuansteckungen mit dem Coronavirus, wie in der letzten Woche. In 52 % dieser Fälle konnten zudem die Ansteckungsorte nicht ermittelt werden. Die Kantonsärztin hat im Einvernehmen mit dem Regierungsrat als zusätzliche Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine generelle Maskentragpflicht verfügt. Die Maskentragpflicht gilt ab Freitag, 16. Oktober 2020, 06:00 Uhr, und ist einstweilen bis Sonntag, 29. November 2020, 24.00 Uhr, befristet. Die Maskentragpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren, für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können, sowie für das Personal, sofern es durch eine physische Abtrennung (z.B. Plexiglasscheiben) geschützt ist.

Die epidemiologische Lage wird weiter wachsam verfolgt und weitere Massnahmen – insbesondere eine allfällige Ausweitung der Maskentragpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie auf Veranstaltungen – werden laufend geprüft.

Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung auf, weiterhin konsequent die Empfehlungen bzw. Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit zu befolgen.