Zürich

Coronavirus – Geltende Regeln konsequent einhalten und vollziehen

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Der Regierungsrat begrüsst die neuen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und hat seine eigenen kantonalen Bestimmungen entsprechend angepasst. Die Verordnungsänderung tritt heute Freitag, 23. Oktober 2020, in Kraft und gilt bis zum 30. November 2020. Das Contact Tracing wird nochmals weiter ausgebaut. Der Vollzug erfolgt konsequent und verhältnismässig. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Schutzkonzepte der Grossveranstaltungen gelegt. Das ZVV-Nachtnetz bleibt ausgesetzt.

Aufgrund der gesamtschweizerischen Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst und zusätzliche Massnahmen verordnet, was der Regierungsrat aufgrund der auch im Kanton Zürich steigenden Fallzahlen und Hospitalisierungen begrüsst. Die neu angeordneten Massnahmen entsprechen dem vom Regierungsrat eingeschlagenen Weg. Die neuen bundesrechtlichen Vorschriften übernehmen namentlich Massnahmen, die im Kanton Zürich bereits gelten. Die kantonale Verordnung wird deshalb an die neuen Bundesvorgaben angepasst und bis Ende November verlängert.

Contact Tracing weiter ausbauen
Die Gesundheitsdirektion baut das Contact Tracing weiter aus. Die Regierung ist bereit, die dazu erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es sind zurzeit rund 350 Tracer ausgebildet und in zwei Schichten à 70 Personen von 06.30 bis 21.30 Uhr im Einsatz. In den letzten Tagen wurde aufgrund der exponentiell steigenden Fallzahlen zusätzlich in der Nacht gearbeitet. In den nächsten Wochen werden weitere Tracer ausgebildet, um mit der Entwicklung der Fallzahlen möglichst Schritt halten zu können.

Konsequent und verhältnismässig vollziehen
Der Vollzug der kantonalen und bundesrechtlichen Massnahmen erfolgt im Kanton Zürich konsequent und verhältnismässig. Wird beim Vollzug festgestellt, dass kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird, treffen die zuständigen Behörden die geeigneten Massnahmen bis hin zur Schliessung von Betrieben oder dem Verbot einer Veranstaltung. Ein starkes Augenmerk wird auch auf die Schutzkonzepte der Grossveranstaltungen gelegt. Sie werden vor dem Hintergrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend geprüft.

ZVV-Nachtnetz weiter ausgesetzt
Das Nachtnetz des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) bleibt ausgesetzt. Die epidemiologische Lage lässt eine Wiederaufnahme nach Auffassung des Regierungsrates nicht zu.

Der Regierungsrat ist besorgt über die derzeitige Entwicklung und appelliert an die Bevölkerung, die geltenden Regeln und Hygieneverhaltensweisen konsequent einzuhalten. Nur so können weitere einschneidende Massnahmen verhindert werde

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1016/2020 ist unter zh.ch/rrb verfügbar.n.