Solothurn

Coronavirus - Der Kanton Solothurn fordert vom Bund griffige Kriterien und klare Eckwerte - Verfügung vom 8. Juli 2020 bis Ende September verlängert

Coronavirus - Der Kanton Solothurn verlangt griffige Kriterien vom Bund.
Coronavirus - Der Kanton Solothurn verlangt griffige Kriterien vom Bund. (Bildquelle: TickerMedia AG)

Gegen den Willen der Mehrheit der Kantone hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zuzulassen. Für die Bewilligungen sollen die Kantone zuständig sein. Der Kanton Solothurn nimmt diesen Entscheid mit grosser Skepsis zur Kenntnis und verlangt vom Bund griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.

Der Kanton Solothurn hatte in seiner Stellungnahme an den Bund die Einführung eines Bewilligungsverfahrens für Grossveranstaltungen von über 1'000 Personen entschieden abgelehnt, so wie auch die Swiss National COVID-19 Science Task Force einer weiteren Öffnung kritisch gegenüberstand. Aus Sicht des Kantons lässt die aktuell sehr labile epidemiologische Lage mit täglich steigenden Fallzahlen dies nicht zu. Zudem gilt es zu bedenken, dass die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten umso schwieriger wird, je mehr Leute an einem Anlass teilnehmen.

Mit seinem Entscheid hat sich der Bundesrat über die Mehrheit der Kantone hinweggesetzt. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) hatte umgehend kommuniziert, dass vor diesem Hintergrund nur eine schweizweit einheitliche Regelung in Frage kommt. So wie die GDK verlangt auch der Kanton Solothurn griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.

Diese Kriterien, zu denen vollzugstaugliche Schutzkonzepte gehören, gilt es nun auszuarbeiten und in der Covid-19-Verordnung besondere Lage zu verankern.
Ohne klare, einheitliche Angaben des Bundes würde der Vollzug aufgrund der überregionalen und teilweise gar nationalen Charakters solcher Veranstaltungen überaus schwierig werden. Eine differenzierte Bewilligungspraxis, die den Besonderheiten der jeweils sehr unterschiedlich konzipierten Grossveranstaltungen angemessen Rechnung trägt, liesse sich kaum bewerkstelligen.

Aus Sicht des Kantons Solothurn ist es wichtig, die im Kanton Solothurn und in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt bereits geltende «100er Regel» in der Verordnung des Bundes zu verankern.

Die Unterteilung der Gäste in Restaurationsbetrieben, Bars und Clubs sowie bei Veranstaltungen in 100er Sektoren, wenn weder der erforderliche Abstand eingehalten werden kann, noch eine Maskenentragpflicht möglich ist, ist Voraussetzung zur Verminderung der Ansteckungsgefahr sowie zur Gewährleistung des Contact Tracings. Der Kanton Solothurn verlängert die entsprechende kantonale Allgemeinverfügung vom 8. Juli 2020 vorläufig bis Ende September.