Bern

Coronavirus - Berner Regierungsrat verschärft Regeln für Club- und Barbesuche

Der Kanton Bern verschärft die Regeln für Club- und Barbesuche.
Der Kanton Bern verschärft die Regeln für Club- und Barbesuche. (Bildquelle: TickerMedia)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Regeln für die Registrierung der Besucherinnen und Besucher von Clubs und Bars verschärft, damit das Contact Tracing im Fall einer Infektion möglichst optimal gewährleistet ist. Unter anderem sind die Club- und Barbetreiber verpflichtet, die Handy-Nummern und E-Mail-Adressen der Gäste zu erheben und deren Angaben anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die neuen Regeln gelten bereits ab Freitag, 10. Juli 2020.

Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat die Regeln zum Erheben von Kontaktdaten der Gäste in Clubs und Bars aufgrund der Bundesvorgaben genauer definiert. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat er in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen festgelegt.

Zusätzliche Auflagen für Betriebe und Gäste Die für die Führung von Bars und Clubs sowie von Diskotheken und Tanzlokalen verantwortlichen Personen sind verpflichtet, dem Kantonsarztamt den Namen und die Adresse ihres Betriebs sowie ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben zu melden. Zusätzlich müssen sie höchstens drei zusätzliche Kontaktpersonen definieren, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte. Unter www.be.ch/clubmeldung ist das entsprechende Formular aufrufbar.

Vor dem Einlass müssen die Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale ihre Gäste mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handy-Nummer und E-Mail-Adresse registrieren, die Angaben der Gäste anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen und ihre Handy-Nummer verifizieren. Die Kontaktdaten sind in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren. Die Details zum Umgang mit diesen Daten sind in der Covid-19-Verordnung besondere Lage geregelt.

Die für die Betriebe verantwortlichen Personen sorgen dafür, dass immer eine der Kontaktpersonen jeweils zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist. Schliesslich müssen sie sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage die elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird.

Optimale Voraussetzungen für Contact Tracing schaffen Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact Tracing gewährleistet ist. Das Kantonsarztamt kann Gäste, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen, unverzüglich per SMS und/oder E-Mail kontaktieren, um ihnen die im konkreten Fall angezeigten Verhaltensregeln mitzuteilen. Die schärferen Kontrollen der Personendaten sollen auch falsche Angaben auf den Gästelisten verhindern.

Ein wirkungsvolles Contact Tracing ist in Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen besonders wichtig: Die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist dort wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste sowie wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen eine grosse Herausforderung. Deshalb müssen auch die Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Schutzkonzepte konsequent umsetzen.

Der Regierungsrat hat sich über weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ausgetauscht. Diskutiert wurden Vorgehensweisen anderer Kantone, die weitergehende Einschränkungen vorsehen oder bereits beschlossen haben. So beispielsweise die Reduktion von Besucherzahlen, die Schaffung von Sektoren an Veranstaltungen, die Schliessung von Institutionen oder Branchen sowie Maskenpflicht an bestimmten Orten. Der Regierungsrat hat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Anordnung und Kommunikation verschiedener Szenarien festgelegt.