Appenzell-Ausserrhoden

Coronavirus – Ab Samstag gelten weitere Massnahmen in Appenzell Ausserrhoden

Symbolbild – Virus unter dem Mikroskop
Symbolbild – Virus unter dem Mikroskop (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. Diese gründen auf den Vorschlägen der Ostschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und gelten kantonsweit ab Samstag, 17. Oktober 2020.

In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen in der Ostschweiz und in Appenzell Ausserrhoden stark angestiegen. Die Ostschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben diese Woche gemeinsam entschieden, die Massnahmen soweit wie möglich zu koordinieren und ihren Regierungen möglichst einheitliche Vorschläge zur Bekämpfung des Coronavirus zu unterbreiten.

Appenzell Ausserrhoden

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat sich heute Freitagnachmittag zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Er hat diese Vorschläge diskutiert und folgende Beschlüsse gefasst, die ab Samstag, 17. Oktober 2020, gelten:

  • Gesichtsmaskenpflicht an öffentlichen und privaten Anlässen mit einer Teilnehmerzahl ab 30 Personen
  • Gesichtsmaskenpflicht für das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen
  • Konsumation in Gastwirtschaftsbetrieben nur sitzend
  • Tanzverbot in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie öffentlichen Veranstaltungen, in Tanzschulen und Sportvereinen
  • Pflicht zur Kontaktdatenerfassung mit Name, Vorname, Wohnsitz, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Proaktive Stichkontrollen seitens der Behörden werden stattfinden. Von einer generellen Gesichtsmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sieht der Regierungsrat vorerst ab. Dort aber, wo der nötige Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, sollen eigenverantwortlich Gesichtsmasken getragen werden.

Schulstart nach Herbstferien
Der Schulstart am Montag wird in gewohntem Rahmen erfolgen. Für die Ausserrhoder Schulen sind weiterhin die Schutzkonzepte gültig, die bis anhin sehr gut umgesetzt wurden. Dort wo nötig, wurden die Schutzkonzepte leicht angepasst und in den Herbstferien teilweise zusätzliche bauliche Massnahmen realisiert (Trennwände etc.). Das Departement Bildung und Kultur empfiehlt ab der Sek I-Stufe (3. Zyklus, Berufsbildungszentrum Herisau und Kantonsschule Trogen) in Bereichen, in denen das Abstand halten nicht möglich ist und wenn die Personen nicht fest an einem Platz sitzen, das Tragen von Gesichtsmasken. Es gelten an allen Ausserrhoder Schulen die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Die Erziehungsberechtigten erhalten über die Schulleitungen mit dem ‚Faktenblatt Schule‘ und weiteren Dokumenten regelmässig Informationen. Fernunterricht soll weiterhin möglichst vermieden werden.

Schützen Sie sich und Ihre Nächsten
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ruft alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons auf, sich weiterhin an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (Abstand halten; Gesichtsmaske tragen, wenn Abstand nicht möglich ist; gründlich Hände waschen und desinfizieren) zu halten. Er appelliert auch, die neuen Regeln einzuhalten, um einen weiteren Anstieg der Ansteckungen mit dem Coronavirus einzudämmen. “Schützen Sie sich und Ihre Nächsten!“