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Cannabis - Das sagt das Gesetz in der Schweiz - Was ist erlaubt und was nicht

Cannabis - Was ist in der Schweiz erlaubt und was nicht.
Cannabis - Was ist in der Schweiz erlaubt und was nicht. (Bildquelle: 7raysmarketing (CC0))

Der Konsum von Cannabis (Hanf) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. In Läden und auf Märkten werden immer mehr Hanfprodukte verkauft. Was sagt das Gesetzt nun eigentlich?

Cannabis ist eine Hanfpflanze. Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt.

Hanf enthält viele Wirkstoffe. Am bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

THC hat eine berauschende Wirkung. Daher gilt Cannabis als verbotenes Betäubungsmittel. CBD ist nicht berauschend. Diesem Wirkstoff werden beruhigende, schmerzstillende und krampflösende Wirkungen zugeschrieben.

Es gibt Hanfsorten, die nur geringe Mengen THC enthalten. Diese gelten in der Schweiz nicht als verbotene Betäubungsmittel. Aber nur, wenn sie weniger als 1 Prozent THC enthalten.

Der verbotene Konsum von Cannabis

Am bekanntesten ist Cannabis heute als Rauschmittel. Es wird in verschiedenen Formen als Gras oder Haschisch gehandelt. Dessen Besitz und Konsum ist in der Schweiz verboten.

Bundesamt für Gesundheit: Cannabis

Volljährige Erwachsene werden beim Konsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Der Besitz bis 10 Gramm ist nicht strafbar. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafgesetz beurteilt.

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe. Art. 19

10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.

Geringfügige Menge

Ordnungsbusse

Der legale Konsum von Cannabis

Für die berauschende Wirkung von Cannabis ist Tetrahydrocannabinol (THC) zuständig. Produkte aus Hanfpflanzen, die sehr wenig THC (weniger als 1 Prozent) enthalten, können legal verkauft und erworben werden.

Weisungen und Vorgaben für den Handel

Für die Produktion und den Verkauf von legalen Produkten mit Hanf sind viele Vorschriften zu beachten. Das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie Swissmedic haben ein Merkblatt zusammengestellt.

Cannabis in der Medizin

Cannabis hat schmerzlindernde und entkrampfende Wirkung. Heilmittel mit Cannabis-Wirkstoffen benötigen eine Zulassung. In der Schweiz ist derzeit ein Produkt zugelassen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln erteilen. Nur die behandelnde Ärztinnen oder Ärzte können ein Gesuch einreichen. Die Patienten müssen einverstanden sein.