Uri

Axenstrasse: Teilöffnung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

(Bildquelle: TickerMedia AG)

Ab Montag, 25. November 2019, können landwirtschaftliche Fahrzeuge die Gefahrenstelle Gumpischtal begleitet befahren. Dazu muss im Voraus bei der Kantonspolizei Uri eine kostenlose Bewilligung eingeholt werden.

Seit Samstag, 12. Oktober 2019, ist die Axenstrasse mit Einschränkungen wieder für den Verkehr geöffnet. Seither kann die wichtige Verkehrsverbindung zwischen dem Kanton Uri und dem Kanton Schwyz sicher und überwacht befahren werden.

Bisheriges Verkehrs- und Sicherheitskonzept hat sich bewährt

Basierend auf einer Gefahrenanalyse wurde ein erstes mehrphasiges und kantonsübergreifendes Verkehrs- und Sicherheitskonzept für die Axenstrasse, insbesondere aber für den Gefahrenperimeter Gumpisch erstellt. Im Konzept ist für die Passierbarkeit des Gefahrenperimeters eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h festgelegt worden. Daher hat das Bundesamt für Strassen ein Verbot für Fussgänger, Velofahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h erlassen.

Seit der ersten Aufhebung der Sperrung der Axenstrasse am 13. September 2019 konnten viele wertvolle Erfahrungen hinsichtlich der Gefahrensituation gemacht werden. Es zeigt sich, dass die Situation im Gumpischtal mehrheitlich ruhig ist. Starke Niederschläge oder starke Winde können jedoch das abgelagerte Geschiebe in Bewegung bringen oder Sturzprozesse auslösen.

Der Regierungsrat des Kantons Uri hat der Kantonspolizei Uri den Auftrag erteilt, ein Konzept zu erstellen, damit künftig auf der Axenstrasse auch der landwirtschaftliche Langsamverkehr in geeigneter Weise passieren kann.

Neues Konzept ab Montag, 25. November 2019

Das neue Konzept "Langsamverkehr Axenstrasse A4" liegt nun vor. In Ergänzung zum bisherigen Konzept sieht dieses nun vor, dass es neu verantwortbar ist, dass auch Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h den Gefahrenperimeter Gumpisch passieren, wenn:

  • trockene Witterung herrscht,
  • keine starken bis stürmischen Winde wehen, und
  • die Überwachungs- und Alarmsysteme in Betrieb sind.

Ab Montag, 25. November 2019 gilt: Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h können den Gefahrenperimeter Gumpisch begleitet von Montag bis Samstag (nicht aber an Feiertagen) zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr passieren. Für die begleitete Durchfahrt ist am Vortag bis 17.00 Uhr eine kostenlose Bewilligung bei der Kantonspolizei Uri, Telefon 041 874 53 53, einzuholen.

Das neue Konzept gilt bis 31. Dezember 2019. Ein Fahrverbot besteht weiterhin für Fussgänger sowie Velo- und Mofafahrer. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Weg der Schweiz, der für Fussgänger und Velofahrer offen ist.

Sicher informiert via App Alertswiss

Wer über zukünftige Sperrungen der Axenstrasse informiert sein will, erhält diese Informationen rund um die Uhr über die App von Alertswiss. Die App kann unter www.ur.ch/alertswiss heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden. Wer kein Smartphone hat, erhält die Informationen auch über die Webseite www.alert.swiss oder über die Strasseninformationen auf www.ur.ch/strasseninfos.