Appenzell-Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden – 757‘000 Franken für Aufwendungen der Kliniken

Die Kliniken im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhalten 757‘000 Franken für Aufwendungen
Die Kliniken im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhalten 757‘000 Franken für Aufwendungen (Bildquelle: Internet)

Vom 17. März 2020 bis zum 26. April 2020 war es Gesundheitseinrichtungen untersagt, nicht dringend angezeigte medizinische (elektive) Eingriffe und Therapien durchzuführen. Gleichzeitig wurden während des Lockdowns sämtliche Gesundheitsinstitutionen im Kanton verpflichtet, ihre Kapazitäten umfassend der Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zur Verfügung zu stellen.

Mehrkosten, die bei den Spitälern aufgrund der Aufträge des Kantons Appenzell Ausserrhoden effektiv angefallen sind und nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder über den stationären Tarif abgegolten sind, werden vom Kanton finanziert. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Testcontainern in Herisau und Heiden, die Beschaffung von Material für die mobilen Equipen und Testzentren sowie der Ausbau der Intensivpflegestation zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit entsprechender Sicherstellung des Fachpersonals. Ausgeglichen werden auch die Minusstunden des Personals des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR). Damit werden fehlende Kurzarbeitszeitentschädigungen kompensiert, die öffentlich-rechtliche Anstalten nicht erhalten. Finanziert werden auch die Mietkosten für ein Provisorium zur möglichen Unterbringung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten.

In erster Linie wurde der SVAR als Grundversorger in die Pflicht genommen, sodass dieser mit 612‘000 Franken am meisten erhält. Mit insgesamt 95‘000 Franken werden die Berit Klinik AG, die Hirslanden Klinik am Rosenberg, die Rheinburg-Klinik sowie die Klinik Gais AG entschädigt. 50‘000 Franken stehen für noch nicht bekannte Mehraufwendungen zur Verfügung. Die Ertragsausfälle der Spitäler, die durch das Verbot von elektiven Eingriffen entstanden sind, sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

Der Regierungsrat hat die Ausgaben im Umfang von 757‘000 Franken in Form einer Kreditüberschreitung genehmigt.