Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat sich nach Analyse der Urteilsbegründung entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und den Entscheid des Gerichts zu akzeptieren. Für die Jugendanwaltschaft ist zentral, dass dem Grundgedanken des Jugendstrafrechts mit dem Urteil Rechnung getragen wurde.
Die Jugendlichen sollen sich im Rahmen der gesprochenen Massnahmen während mehreren Jahren mit ihrem Verhalten und den Folgen ihrer Tat auseinandersetzen. Von daher sind die ausgesprochenen jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen und die Begleitung für die persönliche Entwicklung der jugendlichen Täter zentral und wichtiger als die eigentliche Freiheitsstrafe.