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Zürich ZH - Gesuchter Tobias Kuster im Kanton Bern verhaftet

Der mutmasslich mit dem Tötungsdelikt vom 30. Juni 2016 im Zürcher Seefeld im Zusammenhang stehende flüchtige Tatverdächtige Tobias Kuster konnte am 18. Januar 2017 durch die Kantonspolizei Bern in Bern verhaftet werden. Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte Untersuchungshaft angeordnet. Zur Klärung der Hintergründe seiner Flucht und seines Aufenthaltes sind am 19. Januar 2017 zwei weitere Personen verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt worden. Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, und Adrian Kaegi, der verfahrensleitende Staatsanwalt, informierten heute an einer Medienorientierung.

Die Staatsanwaltschaft IV führt im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld vom 30. Juni 2016 gegen den Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung (polizeiticker.ch berichtete). Die Kantonspolizei Zürich leitete zusammen mit der Staatsanwaltschaft IV gegen den flüchtigen Tatverdächtigen unverzügliche umfangreiche und aufwändige Ermittlungen ein und veröffentlichte diverse Fahndungsaufrufe.

Kantonspolizei Bern gelingt Festnahme

Am Mittwoch 18. Januar 2017 ist es der Kantonspolizei Bern gelungen, den flüchtigen Beschuldigten im Kanton Bern zu verhaften. Dies im Zusammenhang mit einem durch die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben des Kantons Bern geführten Strafverfahren wegen versuchten illegalen Waffenkaufes im Darknet.

Die aufwändigen Ermittlungen gegen eine zunächst unbekannte Person führten zum Kaufinteressenten.

Am mutmasslichen Übergabeort kam es zur Verhaftung des angereisten anonymen Kaufinteressenten. Im Rahmen der Verhaftung stellten die Berner Behörden fest, dass es sich bei der verhafteten Person um den international zur Verhaftung ausgeschriebenen Tobias Kuster handelte.

Beschuldigter zeigt sich geständig

Der Beschuldigte ist der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich zugeführt und von dieser einvernommen worden. Im Anschluss daran hat die Staatsanwaltschaft IV Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt, welche am 20. Januar 2016 durch das Zwangsmassnahmengericht angeordnet worden ist.

Der Beschuldigte ist im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt dem Grundsatze nach geständig.

Hausdurchsuchungen durchgeführt

Zur Klärung der genauen Hintergründe der Flucht des Beschuldigten und seines zwischenzeitlichen Aufenthaltes fanden sowohl im Kanton Zürich wie auch an seinem mutmasslich letzten Aufenthaltsort im Kanton Jura Hausdurchsuchungen statt. In diesem Zusammenhang sind zwei weitere Personen der Staatsanwaltschaft zugeführt und auf deren Antrag durch das Zwangsmassnahmengericht in Untersuchungshaft versetzt worden.