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Zürich ZH - Flüge nicht eingetragen: Pilot vom Obergericht verurteilt

(Bildquelle: polizeiticker)

Ein Kleinflugzeug-Pilot hat es mehrmals versäumt, seine Flüge ordnungsgemäss festzuhalten. Deswegen verurteilte ihn das Zürcher Obergericht nun zu einer Busse von 850 Franken. Dies weil solche Versäumnisse dazu führen können, dass Maschinen nicht rechtzeitig gewartet werden.

Ganze 17 Mal verpasste es der Kleinflugzeug-Pilot seine Flüge wie vorgeschrieben im Flugbuch zu hinterlegen. Wie er selbst aussagte wegen Stresse oder wegen des Wetters. Eigentlich plante er jeweils die Notizen nachzutragen, doch einige seien dann vergessen gegangen.

Wie nachgewiesen werden konnte, stammen die 17 betroffenen Einträge aus den Jahren 2011 und 2012.  Die Behörden bemerkten sie, als Start- und Landelisten der Flughäfen Zürich und Friedrichshafen (D) mit den Flugbüchern der Maschinen verglichen wurden.

Pilot findet Einstellung des Gerichts pingelig

Schon 2015 wurde der inzwischen 71 Jahre alte Mann vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gebüsst. Im März 2016 landete er dann vor dem Bezirksgericht Bülach, weil er die Strafe nicht akzeptieren wollte.

Gebracht hat es allerdings nichts! Der Pilot wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Widerhandlung gegen die entsprechende Bundesverordnung, welche die Einträge im Flugbuch vorschreibt, zu einer Busse verurteilt.

Für den Fluglehrer handelte es um "pingeliges minütele" seitens des Gerichts. Im Nachhinein habe sich ja herausgestellt, dass die Wartungsintervalle trotz der fehlenden Einträge eingehalten worden seien. Weil das Bezirksgericht jedoch anderer Meinung war, verurteilte es ihn zu einer Busse von 4'000 Franken.

Sicherheit gefährdet

Der Mann zog seinen Fall ans Obergericht weiter. Zu seinem Überraschen fand er mit seiner Argumentation aber auch hier kein Gehör. Der Schuldspruch aus Bülach wurde bestätigt. 

In einer Mitteilung verwies das Gericht darauf, dass von den Einträgen im Flugbuch die Häufigkeit der Wartungen abhänge. Wenn das Flugbuch nicht korrekt geführt wird, besteht die Möglichkeit, dass sicherheitsrelevante Arbeiten zu spät oder gar nicht durchgeführt werden.

Schuldspruch erneut bestätigt

Das Zürcher Obergericht bestätigte aus dem oben genannten Grund den Schuldspruch des Bezirksgerichts Bülach. Es reduzierte jedoch die Höhe der Busse um über die Hälfte von 4'000 auf 850 Franken. Dies weil es das Obergericht als falsch ansah, die einzelnen Verstösse zusammenzurechnen, wie es das Bezirksgericht zuvor getan hatte. 

Dem Piloten reichte die Senkung der Strafe allerdings nicht aus. Er zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Artikelfoto: flöschen (BY-NC-SA-2.0)