Am 21. März 2017 stellten Zöllner bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung zwei ausgestopfte Braunbären sicher. Die als Maschinenteile deklarierte Sendung stammt aus den USA und war für ein Unternehmen in der Schweiz bestimmt. Unstimmigkeiten in den Frachtpapieren weckten das Interesse der Zöllner.
Bären sind im Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgeführt. Die Sendung wurde vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV beschlagnahmt.
Artikelfoto: Eidgenössische Zollverwaltung