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Zahlreiche Temposünder in Baselland erwischt

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Polizei Basel-Landschaft hat in den letzten Wochen an verschiedenen Orten innerorts und ausserorts Schnellfahrer auf zwei und vier Rädern erwischt.

Auf der Autobahn A2 bei Tenniken wurde am Dienstag, 31. Mai 2016, um 11.56 Uhr, ein Personenwagen mit britischen Kontrollschildern registriert, der mit 195 km/h statt der dort erlaubten 120 km/h in Fahrtrichtung Basel unterwegs war. An der gleichen Stelle blitzte es in der Nacht darauf, also am Mittwoch, 1. Juni 2016, um 00.55 Uhr, nochmals ein Fahrzeug aus Grossbritannien, welches mit 180 km/h in Fahrtrichtung Basel fuhr.

Am Donnerstag, 9. Juni 2016, um 00.21 Uhr, wurde in der Allschwilerstrasse in Oberwil BL, ausserorts, ein Personenwagen (Schweiz) mit 108 km/h statt den dort erlaubten 60 km/h erfasst; dieses Fahrzeug war in Richtung Allschwil BL unterwegs. Und gleichentags, am Abend um 19.40 Uhr, registrierte die Polizei Basel-Landschaft bei einer entsprechenden Kontrolle in der Breitenbachstrasse in Wahlen BL (ausserorts) einen in Richtung Breitenbach SO fahrenden Personenwagen (Schweiz) mit 129 km/h statt den dort erlaubten 80 km/h.

Weitere Schnellfahrer gestoppt

Am Donnerstag, 7. Juli 2016, um 16.43 Uhr, registrierte ein mobiles Messgerät in der Nunningerstrasse in Grellingen BL ausserorts ein Motorrad (CH), das mit 131 km/h statt den dort erlaubten 80 km/h in Richtung Nunningen SO fuhr. Am Donnerstag, 11. August 2016, um 17.54 Uhr, wurde in der Hauptstrasse in Tecknau BL, ausserorts in Fahrtrichtung Zeglingen BL, ein Motorrad mit einem französischen Kontrollschild erfasst, welches mit 128 km/h unterwegs war. Erlaubt wären 80 km/h.

Und am Montag, 15. August 2016, gab es zwei weitere Fälle. Einen um 12.55 Uhr ausserorts in Laufen BL in der Delsbergerstrasse in Richtung Liesberg BL (ein Personenwagen mit Schweizer Kontrollschildern mit 126 km/h statt den erlaubten 80 km/h) sowie um 15.00 Uhr innerorts in Waldenburg BL in der Hauptstrasse in Fahrtrichtung Oberdorf BL. In diesem Fall handelte es sich um ein Motorrad mit Schweizer Nummer, das statt den erlaubten 50 km/h mit 92 km/h unterwegs war.

Bussen und Führerscheinentzüge

Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden müssen mit empfindlichen Geldbussen sowie mit mehrmonatigem Entzug des Führerausweises rechnen; die ausländischen Fahrzeuglenkenden mit einem Fahrverbot für die Schweiz. Sie werden zudem an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft angezeigt und sich mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen.