Aufgrund der krassen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ("Raserdelikt") wird er zuhanden Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland zur Anzeige gebracht. Er zeigte sich gegenüber der Polizei geständig und der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Artikelfoto: Klaus Nahr (CC BY-SA-2.0) - (Symbolbild)