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Winterthur ZH - Imam & Vorstandsmitglied bleiben nach Razzia in An'Nur-Moschee in Haft

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gegen den äthiopischen Imam sowie gegen ein mutmassliches Vorstandsmitglied der An'Nur-Moschee Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt gestellt. Das Zwangsmassnahmengericht hat...

Der äthiopische Imam sowie die drei Personen aus dem näheren Umfeld der An'Nur-Moschee sind zwischenzeitlich staatsanwaltschaftlich einvernommen worden.

Die Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Präsidenten der An'Nur-Moschee bereits am Mittwoch, 2. November 2016, wieder auf freien Fuss entlassen, da sich bestätigte, dass er nicht mehr zu den Entscheidungsträgern der Moschee gehört. Eine der weiteren, aus dem näheren Umfeld der Moschee stammende Person ist am 3. November 2016 ebenfalls auf freien Fuss gesetzt worden, weil sich kein direkter Zusammenhang mit der Predigt vom 21. Oktober 2016 erstellen liess.

Für den äthiopischen Imam sowie das heute mutmasslich zuständige Vorstandsmitglied der Moschee hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am 4. November 2016 Untersuchungshaft wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt angeordnet. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, alle vier Verfahren sind noch hängig.

Bestrafung für Festgenommene

Von den vier am 2. November 2016 in der Moschee angetroffenen und verhafteten Personen wurde eine Person bereits am Nachmittag des 2. November 2016 durch die Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Er hielt sich als Tourist rechtmässig in der Schweiz auf und war im Besitz der notwendigen Ausweisdokumente.

Die weiteren drei Beschuldigten wurden im Verlaufe des 2. und 3. November 2016 durch die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland jeweils mit einem Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthalts sowie teilweise rechtswidriger Einreise bestraft. Einer der Beschuldigten hielt sich zudem trotz gültiger Ausgrenzung aus der Stadt Winterthur rechtswidrig in Winterthur auf.

Aus Rücksicht auf die andauernden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt. Die Staatsanwaltschaft informiert zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus wieder.