Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen Dominique Giroud beim Bezirksgericht Sitten Anklage erhoben.
Es wird ihm Steuerbetrug und Steuerdelikte vorgeworfen (Art. 59 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und 212 Abs. 1 Walliser Steuergesetzes).
Unschuldsvermutung
Dominique Giroud beantragte ebenfalls die gerichtliche Beurteilung durch dieselbe Behörde betreffend die Vorwürfe des Leistungs- und Abgabebetrugs (Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht).
Für Dominique Giroud gilt die Unschuldsvermutung.
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