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Vierfachmord in Würenlingen - Verfahren eingestellt

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Baden hat die Untersuchungen zum vierfachen Tötungsdelikt in Würenlingen abgeschlossen und das Verfahren eingestellt. Die Ermittlungen in Bezug auf ein allfälliges Tatmotiv haben zu keinen neuen Erkenntnissen geführt.

In der Nacht des 9. Mai 2015 hatte ein 36-jähriger Familienvater aus dem Kanton Schwyz in einem Einfamilienhaus in Würenlingen seine Schwiegereltern sowie seinen Schwager erschossen und danach auf dem Rückweg zu seinem Auto mit mehreren Schüssen einen Nachbarn getötet, bevor er sich selbst richtete.

Am Montag nach der Tat liess die Staatsanwaltschaft Baden am Wohnort des Täters umfangreiches Datenmaterial beschlagnahmen. Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Aargau erhofften sich von der Auswertung des Datenmaterials insbesondere Aufschluss über ein allfälliges Tatmotiv sowie Informationen darüber, wie der Täter an die Tatwaffe gelangt war.

Keine Drohungen gegenüber den Opfern

Trotz umfangreicher Abklärungen konnte nicht eruiert werden, wie der Täter an die Tatwaffe gelangt war. Die aufwendige Auswertung des Datenmaterials durch die Kantonspolizei Aargau hat in Bezug auf ein allfälliges Tatmotiv zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es im Vorfeld der Tat zu keinen Drohungen gegenüber den Opfern gekommen war.

Die forensisch-toxikologische Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin hat gezeigt, dass der Täter zur Tatzeit weder unter Alkohol-, noch unter Drogeneinfluss gestanden hatte. Nachgewiesen werden konnte ein Medikament, das zur Therapie psychotischer Krankheiten eingesetzt wird.

Gutachten zur Beurteilung der ärztlichen Sorgfaltspflicht in Auftrag gegeben

Der Täter war zehn Tage vor der Tat aus einer psychiatrischen Klinik im Kanton Thurgau entlassen worden, in der er fürsorgerisch untergebracht und wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt worden war.

Im Oktober 2015 erklärte das Bundesstrafgericht die Staatsanwaltschaft Baden für zuständig, das Verfahren in Bezug auf eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen behandelnde Ärzte der Klinik zu führen. Die Staatsanwaltschaft Baden hat zur Beurteilung der ärztlichen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Behandlung und der Entlassung des Täters aus der Klinik ein umfangreiches fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wird einige Monate in Anspruch nehmen. Über die weiteren Schritte im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird die Staatsanwaltschaft Baden gestützt auf das Gutachten entscheiden.

Das Verfahren in Bezug auf die Vierfachtötung hat die Staatsanwaltschaft Baden vergangene Woche eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.