Kantone

Verkehrskontrolle auf der A1 bei Neuenhof - sechs Autofahrer alkoholisiert

(Bildquelle: polizeiticker)

Heute Morgen kontrollierten Kantonspolizisten auf der Autobahn über 30 Verkehrsteilnehmer. Dabei wurden 6 Autofahrer unter Alkoholeinfluss gestoppt. Die Kantonspolizei Aargau führte auf der Autobahn A1 bei Neuenhof eine Fahndungs- und Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden am Donnerstag zwischen...

Heute Morgen kontrollierten Kantonspolizisten auf der Autobahn über 30 Verkehrsteilnehmer. Dabei wurden 6 Autofahrer unter Alkoholeinfluss gestoppt.

Die Kantonspolizei Aargau führte auf der Autobahn A1 bei Neuenhof eine Fahndungs- und Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden am Donnerstag zwischen 5.30 und 7 Uhr über 30 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Dabei konnten folgende Fehlverhalten festgestellt werden:

Sechs Autofahrer waren in angetrunkenem Zustand unterwegs. Drei Fahrer erreichten einen Wert zwischen 0,8 und rund 1,4 Promille. In drei weiteren Fällen zeigte der durchgeführte Atemlufttest Werte zwischen 0,5 und 0,78 Promille.

Bei der Staatsanwaltschaft verzeigt


Zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss hat die Kantonspolizei im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe bei zwei Autofahrern angeordnet.

Alle Fehlbaren wurden an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt. Zudem wurde die Weiterfahrt verhindert oder der Führerausweis abgenommen.

Würenlos/A1: Alkoholisiert unterwegs

Gleichentags, um 10.30 Uhr, meldet ein Verkehrsteilnehmer der Einsatzzentrale der Kanotnspolizei Aargau einen Audi-Fahrer, welcher auf der Autobahn in Richtung Bern unterwegs sei und teilweise beide Fahrspuren brauchen würde. Eine Patrouille der Kantonspolizei konnte den Audi anhalten und beim Fahrer Alkoholeinfluss feststellen. Der durchgeführte Atemlufttest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille.

Zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss hat die Kantonspolizei im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem wurde dem Lenker der Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes abgenommen.